Bockhorn - Geht es nach der Fraktionsgruppe „Bündnis 90/Die Grünen – Die Linken“ in Bockhorn, sollten Schottergärten bald Geschichte sein. In einem gemeinsamen Antrag fordern sie den Rat der Gemeinde auf zu beschließen, alle Einwohner in einem Infoblatt über die aktuelle Rechtslage und Anleitung zum Rückbau von Schottergärten zu informieren.
Viele Oberflächen bereits versiegelt
Grund: In bebauten Gebieten, so die Antragsteller Waltraud Voß (Grüne) und Hajo Schepker (Linke), findet durch den Häuserbau, die Straßen- und Gehweganlage schon eine starke Oberflächenversiegelung statt. Dieses solle durch die Anlage von Schottergärten nicht noch zusätzlich verschlimmert werden. „Durch die Oberflächenversiegelung ist dort kaum noch Boden vorhanden, der Wasser aufnehmen und wieder abgeben kann. Eine kühlende Verdunstungsleistung des Bodens ist nur noch sehr eingeschränkt vorhanden“, heißt es weiter. „Durch die Versiegelung kommt es zu einer stärkeren Aufheizung der Luft. Die Luftqualität sinkt. Die Luft wird staubiger. Die natürlichen Funktionen des Bodens, des Wasserhaushalts und des Klein- und Regionalklimas werden negativ verändert und der Lebensraum von Tieren, Pflanzen und Bodenorganismen wird vermindert.“
„Diese Gärten sind tote Gärten“
Die Antragsteller sind überzeugt: „Diese Gärten sind tote Gärten und bieten keinen Lebensraum mehr für Insekten und sonstiges Kleingetier. Dadurch wird auch das Vogelsterben forciert, da diese immer weniger Nahrung finden.“ Insbesondere in bebauten Ortslagen könnten blühende Gärten unter anderem das Kleinklima verbessern, das Artensterben verringern, der Entstehung von Hitzeinseln entgegenwirken. Positive Auswirkungen würde es aus ihrer Sicht auch für das Grundwasser geben: Unter anderem werde der Kanal entlastet, die Hochwassergefahr gemindert, die Grundwasserneubildung gefördert.
Bauausschuss berät
Erst einmal soll das Thema, so wussten die Antragsteller zu berichten, im nächsten Bauausschuss beraten werden, der am 31. Juli um 19 Uhr im Rathaus tagt. Wie es danach weitergeht, bleibt abzuwarten.
Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts
Sicher ist jedoch: Etliche Landkreise, Städte und Gemeinden in Niedersachsen gehen bereits gegen umfangreiche Schotterareale vor, denn sie sind hier eigentlich verboten. Rückendeckung für die Umsetzung des Verbots gab es jüngst vom Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, das zugunsten der Stadt Diepholz den Rückbau eines privaten Schottergartens angeordnet hatte. Damit hatte das OVG erstmals bei diesem Streitthema Recht gesprochen und den Kommunen in Sachen Schottergärten den Rücken gestärkt.
Kontrollen im Landkreis
Auch der Landkreis Friesland hat das Thema auf der Agenda. Zum einen kontrollieren die Mitarbeiter Gärten anlassbezogen, also auf Hinweis hin. Zum anderen schauen sich die Mitarbeiter der Bauaufsicht bei Außenterminen in den Kommunen um, wenn sie wegen anderer Themen vor Ort sind. Wird ein Schotterareal entdeckt, das gegen die Bestimmungen verstößt, gibt es erst einmal Post vom Kreis mit der Aufforderung, das Areal zu beseitigen. Geschieht das nicht, kann im Ernstfall ein Verfahren drohen, bei dem Bußgelder von bis zu 1500 Euro verhängt werden können.
Stadt Varel geht Anzeigen nach
Vor kurzem gab zudem die Stadt Varel bekannt, ebenfalls kontrollieren zu wollen. Systematisch soll hier – wie berichtet – in den kommenden Monaten Stadtteil für Stadtteil überprüft werden. Hintergrund sind unter anderem Anzeigen von Anwohnern, die sich über Schottergärten beschwert haben. Wird in Varel tatsächlich ein Areal entdeckt, gegen die vorgegangen werden muss, erhalten die Eigentümer ein Schreiben mit Rückbau-Bitte. Wird der Bitte nicht Folge geleistet, kann die Beseitigung der Anlage angeordnet werden.
