Horumersiel - Die umstrittene Verordnung schützt die Einzigartigkeit des Nationalparks – sagen die einen. Die anderen halten sie für ökologisch nutzlos und betrachten sie als Sargnagel für ihren Sport.
Zwischen diesen Polen brandet die bewegte Debatte um neue Auflagen für Segler und andere Wattenmeer-Nutzer. Seit das Bundesverkehrsministerium im August den Entwurf für die „Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee“ herumgeschickt hat, hängen die Wolken bei Vereinen und anderen Betroffenen an der Küste tief. Am Montag endet die Frist für Stellungnahmen – und die lassen erahnen, dass sich der Streit zum Sturm auswachsen könnte.
Das sagen die Segler
Aus Sicht der Segler ist die neue Verordnung schlichtweg überflüssig. „Die Auflagen würden unseren Sport erheblich einschränken, ohne dass etwas für Natur und Umweltschutz gewonnen wäre“, sagt Jan Gerdes. Der Vorsitzende der Segelkameradschaft Horumersiel ist seit Jahren als Wattensegler aktiv und sieht seinen Sport im völligen Einklang mit Tieren und Pflanzen. „Natürlich wollen wir das Wattenmeer schützen“, betont der 42-Jährige. „Dafür gibt es bereits Vorschriften – und die werden von uns eingehalten.“
Die so genannte Drei-Stunden-Regel, nach der das Wattenmeer außerhalb der Schutzzonen bis zu drei Stunden vor und nach Hochwasser frei befahrbar ist, habe sich bewährt, sagt Gerdes. Das Trockenfallen der Boote sei für Vögel und Robben kein Problem, beobachtet Jörn Eicke (55) bei seinen Ausfahrten über die Wochenenden. „Die Populationen wachsen.“ Sollte Trockenfallen im Wattenmeer zwischen Cuxhaven und Emden wie geplant nur noch an drei Plätzen möglich sein, wäre für seine Kinder wesentliche Natur- und Heimaterfahrung unmöglich, sagt Gerdes.
Undurchdacht sei der Entwurf, weil er mancherorts nur schmale Routen erlaube. „Die sind zum Segeln zu eng, so dass wir den Dieselmotor anwerfen müssen – gerade das wollen wir vermeiden“. Da viele bisherige Routen versperrt blieben, müssten Boote in die Gatts ausweichen – so heißen strömungsreiche Bereiche zwischen den Inseln. „Das ist besonders für kleine Boote gefährlich und widerspricht dem Grundsatz von Leichtigkeit und Sicherheit als oberste Priorität“, sagt Gerdes.
Das sagt der Park
Die Drei-Stunden-Regelung, nach der die Kernbereiche des Nationalparks („Ruhezone“) außerhalb von Fahrwassern nur um Hochwasser befahren werden dürfen, sei „nicht richtig handhabbar“, meint Normann Grabow. „Denn Hochwasser ist kleinräumig überall zu einem anderen Zeitpunkt“, sagt der Justiziar der Nationalparkverwaltung Wattenmeer in Wilhelmshaven. Deshalb solle die Regelung abgelöst werden durch die Ausweisung von Allgemeinen Schutzgebieten, die der „Ruhezone“ entsprechen.
Ohne die zeitlichen Beschränkung und Reduzierung allein auf das Verbot des Trockenfallens – insbesondere um Nahrungsflächen von Wattvögeln nicht zu blockieren – , werde die Möglichkeit des Befahrens insoweit sogar erweitert, meint er.
Die Neuregelung sei erstens nötig, weil die bestehende Regelung von 1992 nach Erweiterungen des Nationalparks 2001 und 2010 weite Bereiche nördlich der Inseln gar nicht umfasse, sagt Grabow. Zweitens hätten sich Lebensräume von Robben und Vögeln entsprechend der natürlichen Dynamik des Wattenmeers verlagert.
„Die Verordnung schafft nichts grundsätzlich Neues, sondern entwickelt den bestehenden Schutz für Fauna und Flora weiter.“ Der Anstieg der Population zum Beispiel bei Seehunden sei kein Argument gegen die Neufassung, sondern dafür, widerspricht Grabow. „Wir wollen, dass sich die Tiere auch in ihrer größeren Zahl entwickeln können und ihnen genug beruhigte Nahrungs- und Aufzuchtbereiche zur Verfügung stehen.“ Diese Schutzansprüche mit den Nutzungsinteressen der Schifffahrt im Wattenmeer in angemessenen Ausgleich zu bringen, bleibe Ziel der Verordnung.
