Friesland - Schottergärten, ein Trend der letzten Jahre, scheinen langsam aber sicher wieder aus der Mode zu kommen. Während in Neubaugebieten mittlerweile ein striktes Schottergartenverbot gilt, könnten künftig auch bereits bestehende Gärten dieser Art im Fokus stehen. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Lüneburg macht es möglich. Auch im Landkreis Friesland sind sich die Behörden dessen bewusst.
Bisher war in der Bauordnung des Landes lediglich der Umgang mit noch unbebauten Flächen geregelt. Darin heißt es sinngemäß, dass alle unbebauten Flächen in der Regel als Grünflächen und nicht als Schotterfläche aufzuführen sind. Zwar schließe das Schotter- bzw. Steinelemente nicht aus. Allerdings müssten diese im Gesamtbild eine untergeordnete Rolle spielen.
OVG versus Eigentümer
Bei dem Phänomen „Schottergärten“ streiten sich die Geister: Die einen finden es modern, andere scheußlich. Der Naturschutzbund warnt: „Biologisch gesehen sind viele dieser Gärten tot, denn sie bieten den meisten Tieren und Pflanzen weder Nahrung noch Lebensraum.“
Aber wie sieht es nun für bereits bestehende Schottergärten aus? Müssen Eigentümer in Friesland ein Verbot oder sogar einen Rückbau fürchten? Das offizielle Urteil des OVG erlaubt es den niedersächsischen Baubehörden nun, Schottergärten zu verbieten. Auch bereits bestehende. Ein Fall in Diepholz hatte alles ins Rollen gebracht.
Artenfielfalt fördern
„Angesichts des Klimawandels und den Bestrebungen der Stadt Jever, die Artenvielfalt in der Region zu fördern, wäre es wünschenswert, wenn möglichst wenige Schottergärten bestehen und stattdessen vermehrt heimische Pflanzen, Sträucher oder Bäume in den hiesigen Gärten angepflanzt werden würden“, heißt es seitens der Stadt Jever.
Die zuständige Bauaufsichtsbehörde ist der Landkreis Friesland. „Wenn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern etwas Besonderes auffällt, informieren sie die Aufsichtsbehörde und bitten darum, etwas zu unternehmen.“ Allerdings sei es dann im Ermessen des Landkreises, tätig zu werden. Zwar seien in Jever Regelungen zu bereits bestehenden Schottergärten nicht in den Bebauungsplänen enthalten. „Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass sich dies zukünftig ändern wird.“
Aufklärung
Im Wangerland wird es ähnlich gehandhabt: „Bei Baugrundstücken, deren Vorgärten komplett versiegelt wurden, wird bei Auffälligkeiten von Seiten der Gemeinde ein Hinweis an die Bauaufsichtsbehörde gegeben.“ In Schortens möchte man von Rechtsstreitigkeiten absehen. „Es kommt in jedem einzelnen Fall auch auf die Gestaltung der Schottergärten an“, lautet das Statement der Stadt. „Grundsätzlich gilt bei Stadt und Landkreis die Devise, auf Aufklärung und Kommunikation zu setzen.“
