Sande - Mehrere Tage lang herrschte Finsternis entlang der Sander Hauptstraße sowie vor dem Rathaus und auf dem Sander Marktplatz. Die Straßenbeleuchtung ist ausgefallen; die Ursache war unklar. Erst am Mittwoch, fünf Tage nach dem Schaden, konnten Techniker auf Fehlersuche gehen. „Vorher war kein Messwagen zu bekommen“, so Klaus Oltmann von der Gemeinde Sande. Die Firma ist schnell fündig geworden: Die Hauptstraße ist seit Mittwoch zumindest abschnittsweise wieder beleuchtet.
Auf Fehlersuche
Lediglich ein Teil der Straßenbeleuchtung von Grundschule bis zum Getränkemarkt liegt noch im Dunkeln. Daher unterstützt das Ordnungsamt zu Schulbeginn im Bereich der Grundschule. Betroffen war seit vergangenem Freitag der Bereich von Sanderbusch bis zur Einmündung Friedhofsweg. Der Ausfall der Straßenbeleuchtung, der Weihnachtsbeleuchtung und weiterer Lichtquellen sorgte für Verkehrssicherheitsprobleme. Einzige Lichtquellen waren Autos und erleuchtete Fenster der Häuser und Geschäfte.
Die Straßenbeleuchtung an der Hauptstraße ist nicht zum ersten Mal defekt. Zuletzt machte das Straßenlicht im Oktober Probleme. Kommt es dazu, dann beauftragt die Gemeinde örtliche Elektriker mit der Fehlersuche. „Wenn diese nicht erfolgreich verläuft oder ein großflächiger Ausfall vorliegt, ordern wie einen Messwagen an“, sagt Oltmann. „Und auch hierbei kommt es darauf an, wie schnell die Störung lokalisiert werden kann.“
Störanfällige Leitung
Arbeiten an Versorgungsleitungen wie etwa Glasfaserverlegungen oder auch andere Baustellen führen hin und wieder zu Beschädigungen, die nicht bemerkt werden und insbesondere bei starken Regenfällen erst später zum Kurzschluss führen. Gleiches gelte bei älteren Leitungen, die störanfälliger werden. Bei Schäden durch altersbedingten Verschleiß könne es dazu führen, dass eine Reparatur nicht möglich ist und ganze Abschnitte komplett aufwändig erneuert werden müssen.
Die Fehlersuche und Schadensbehebung an der Straßenbeleuchtung zahlt in alle Regel die Gemeinde – auch wenn es sich um eine Kreisstraße handelt. Kosten lassen sich dafür pauschal nicht nennen, so Oltmann. „Das kommt auf den Fehler und den Reparaturaufwand an.“ Kleinere Schäden variieren von einigen hundert bis 2000 Euro und werden bei Fremdverschulden eingefordert. Durch die Pflicht der Firmen Aufgrabungen zu melden, werden die Schuldigen meist gefunden.
