Im Katastrophenfall wie bei einer Sturmflut ist der Landkreis Friesland für die Koordination der Einsatzkräfte und die Organisation der Hilfe zuständig. Ein Katastrophenstab würde vom Kreisamt oder aus der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Jever die erforderlichen Maßnahmen einleiten. Ist man für den Fall der Fälle gerüstet, fragte die NWZ Landrat Sven Ambrosy (51, SPD).
Jahrestage sind stets Anstoß, lange Vergessenes ins Bewusstsein zu rufen. Woran denken Sie am 16. Februar?
Ambrosy In der Nacht vom 16. auf 17. Februar 1962 war die schlimmste Sturmflut unserer Zeit. An dieses Datum können sich nach wie vor viele aus Küstenregionen erinnern. „Der Landkreis Friesland ist mit Ausnahme der Insel Wangerooge und unserer vor dem Schaudeich liegenden eingedeichten Grodenländereien gut davon gekommen“, stellt Oberkreisdirektor Peter Oltmanns in einer außerordentlichen Kreistagssitzung im März 1962 fest. Weiter im Protokoll: „Der Elisabethgroden mit 800 Hektar wurde überflutet, was seit 1906 nicht mehr geschehen war. Obendrein ist der Deich an zehn Stellen gebrochen.“
Welche Lehren haben die Verantwortlichen aus der Jahrhundert-Sturmflut gezogen?
AmbrosyDer Küstenschutz hat sich nach den Ereignissen von 1962 neu aufgestellt und seine Strategien weiterentwickelt. Nicht zuletzt durch das Niedersächsischen Deichgesetz vom 1. April 1963. Daraus resultieren Werte die Begradigung der Küstenlinie nach 1962 und die stetige Anpassung der Küstenschutzwerke an die klimatischen Veränderungen. Auch konstruktiv haben sich die Deiche im Laufe der Zeit verändert. Damit sind die heutigen Deiche in Friesland nicht nur höher, sondern vor allem auch im Querschnitt mächtiger und flacher auslaufend. Die beste Vorsorge kann leider jedoch eine Überschwemmung für die Zukunft nicht vollumfänglich ausschließen, sondern lediglich minimieren und den Schaden so gering wie möglich halten.
Der Landkreis Friesland hatte Anfang der 1990er Jahre – damals wurden mit Ende des Kalten Krieges Sirenen für den Verteidigungsfall abgebaut – als einer der Vorreiter auf die „stille Alarmierung“ der Feuerwehren per Funkmeldeempfänger umgestellt. Außer auf Wangerooge wurden überall die Sirenen abgebaut. Einige Kommunen haben die Sirenen hauptsächlich für die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr behalten. Im Katastrophenfall wird in Friesland unter anderem über die Katwarn-App gewarnt und Katastrophenschutz/Feuerwehr kommt mit Lautsprecherwagen zum Einsatz, um die Bevölkerung zu warnen.
Doch auf vielen Ebenen hat nach dem missglückten „Warntag“ 2020, als die Warn-Apps gar niemanden warnten, und vor allem nach der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal und anderen Regionen in Rheinlad-Pfalz und in NRW ein Umdenken stattgefunden. Warnungen allein über Apps auf dem Smartphone und über Rundfunkdurchsagen haben sich als unzureichend erwiesen, zumal es auch technische Probleme gegeben hatte. Sirenen hingegen, wenn sie mitten in der Nacht losheulen, warnen die Menschen auch im Schlaf.
Im ersten Jahrzehnt nach der Orkanflut gab es Katastrophenpläne, die auch die Zivilbevölkerung zur Mithilfe anhielten. Wurde sie jemals aktualisiert und existieren heute entsprechende Überlegungen?
AmbrosyJa, die Katastrophenschutzpläne werden natürlich neuen Kenntnisständen, der jeweils rechtlichen Lage und den wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst. Im letzten Jahr hat die Kreisverwaltung im zuständigen Ausschuss vorgetragen. Die Katastrophenschutzpläne sehen derzeit primär vor, dass die Gefahrenabwehrbehörden (so auch die Feuerwehren), die Basisorganisationen des Katastrophenschutzes wie beispielsweise das DRK, DLRG oder auch das THW als Bundesorganisation, sowie Hilfeleistung durch die Bundeswehr die jeweiligen Lagen nach Weisung des Katastrophenschutzstabes bekämpft. Es ist jedoch nach dem Katastrophenschutzgesetz auch möglich, dass jede Person zur Hilfe herangezogen wird. Jede Person ist verpflichtet, Hilfe zu leisten, wenn die vorhandenen Einsatzkräfte nicht ausreichen und sie von der Behörde dazu aufgefordert wird. Gerade bei großen Schadenslagen ist das wichtig. Die Geschichte zeigt aber, dass es in solchen Fällen eine sehr große Bereitschaft gibt, mitzuhelfen.
Ebenso wurden früher in den Dörfern an der Küste Depots mit Sandsäcken und Gerät vorgehalten. Inwieweit gibt es heute entsprechende Vorsorge?
AmbrosyIn den Deichverteidigungsordnungen im Verbandsgebiet des II. und III. Oldenburgischen Deichbandes im Bereich des Landkreises Friesland ist die Deichsicherung geregelt, unter anderem das Bereithalten von entsprechenden Geräten und Baustoffen, die Deichsicherung und Küstenwehr. Jeweils im Frühjahr wird eine Deichschau durchgeführt, um die Beschaffenheit der Deichlinie zu kontrollieren und mögliche Beschädigungen in Stand zu setzen. Im Herbst folgt eine weitere Deichschau zur Überprüfung der durchgeführten Küstenschutzarbeiten und zur Feststellung der Wehrhaftigkeit der Schutzbauwerke für die Sturmflutsaison. Zu dieser Überprüfung gehört auch die Meldung darüber, dass die notwendigen Materialien vorhanden sind. Zudem gehört zur Vorsorge das regelmäßige Üben solcher Lagen mit sämtlichen Beteiligten. In der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Jever wird beispielsweise Material wie z.B. unsere Sandsackfüllmaschine, Sandsäcke, Schaufeln etc. vorgehalten. Zudem sind weitere Lagerstätten, die abgerufen werden können bekannt.
Der bundesweite Alarmtag hat gezeigt, dass viele Menschen nicht erreicht wurden. Wie will der Landkreis Friesland im Katastrophenfall, z.B. bei einem Deichbruch, seine Einwohner warnen und informieren?
AmbrosyEs ist beabsichtigt, dass wieder ein flächendeckendes Sirenenwarnsystem im Landkreis Friesland aufgebaut wird. Entsprechende Vorschläge habe ich in unsere Gremien eingebracht und ich bin dankbar, dass diese trotz eines Investitionsvolumens von ca. drei Millionen Euro angenommen wurden. Sicherheit geht vor. Derzeit wird ein technisches Gutachten zur Umsetzung ausgeschrieben. Die Warnung der Bevölkerung wird aber auch ohne Sirenen zusätzlich über viele Kanäle erfolgen – nach dem Motto „viel hilft viel“, um möglichst auch den letzten zu erreichen. Ein Beispiel hierfür ist die Handy-App „Katwarn“. Über dieses Programm werden Informationen und Alarmierungen bezüglich Gefahren herausgegeben. Zudem erfolgt die Warnung über Pressemitteilungen, Rundfunk (Radio und Fernsehen) und je nach Gefahrenlage auch durch Lautsprecherdurchsagen durch entsprechende Fahrzeuge.
