Friesland/Wilhelmshaven - Für die neue – zweite – 380-kV-Leitung, die der Übertragungsnetzbetreiber Tennet von Wilhelmshaven nach Conneforde plant, ist kein eigenes Raumordnungsverfahren erforderlich. Das hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems am Donnerstag mitgeteilt. Die neue Tennet-Höchspannungsleitung „Wilhelmshaven 2 - Conneforde“ dient dem Transport von Offshore-Windstrom gut 30 Kilometer zum Verknüpfungspunkt Conneforde im Ammerland. Die jetzt geplante Leitung wird die bestehende 220-kV-Leitung ersetzen, die 220-kV-Leitung wird nach der Inbetriebnahme der zweiten 380-kV-Leitung abgebaut.
Weil Tennet die neue 380-kv-Leitung so eng wie möglich an der bestehenden 220-kv-Trasse bauen wird, verzichtet das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems auf das Raumordnungsverfahren – begründet wird das mit der notwendigen Beschleunigung des Leitungsausbaus.
Das Verfahren
Die Genehmigung neuer, großer Infrastrukturprojekte erfolgt in mehreren Schritten: Im vorbereitenden Verfahren – dem Raumordnungsverfahren – wird geprüft, in welchem Korridor die Leitungen raum- und umweltverträglich gebaut werden können. An das Raumordnungsverfahren schließt sich später das Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren) an. Das Raumordnungsverfahren sieht – ebenso wie das spätere Planfeststellungsverfahren – eine Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Das Amt für regionale Landesentwicklung sieht die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung als verzichtbar an, da Tennet ja im Vorfeld bereits mit den betroffenen Kommunen über die Trasse verhandelt habe und Probleme bereits im Vorfeld diskutiert worden seien. „Ein solches Verfahren würde keine neuen Ergebnisse und Erkenntnisse ergeben oder einen konfliktärmeren Trassenkorridor identifizieren können, auch wenn unstrittig ist, dass die geplante Freileitung Beeinträchtigungen mit sich bringen wird“, teilt Bernhard Heidrich vom Amt für regionale Landesentwicklung mit.
Das Problem
Die im Dezember 2020 in Betrieb gegangene 380 kV-Leitung von Wilhelmshaven nach Conneforde wurde überwiegend als Freileitung gebaut, enthält aber auch zwei Erdkabelabschnitte – dafür hatten die betroffenen Gemeinden Sande und Bockhorn im Vorfeld intensiv gestritten. Für die jetzt geplante zweite Leitung ist keine Erdverkabelung geplant. „Von den Kommunen wurde im Zuge der Abstimmung deutlich gemacht, dass eine Teilerdverkabelung Konflikte minimieren würde, dieses ist jedoch bei diesem Projekt nach Bundesrecht nicht zulässig“, so die Behörde. Heißt: Anlieger müssen mit der Höchstspannungsleitung nahe ihres Hauses leben.
Unterlagen der TenneT TSO GmbH, die insbesondere eine Beschreibung des Vorhabens, mögliche Korridorvarianten sowie einen Vorschlag der Vorhabenträgerin für den Untersuchungsrahmen enthalten, sind auf den Internetseiten des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems einzusehen:
