Jever - Schwere Stunden für Angehörige und Freunde der Opfer der Unfalltragödie auf der B 210: In der Hauptverhandlung gegen den 58-jährigen Wangerländer, der durch seine rücksichtslose Fahrweise am 28. Oktober 2021 kurz hinter der Auffahrt Jever-Ost auf die B 210 den Frontalzusammenstoß zweier Lkw verursacht und den Tod dreier Menschen verschuldet haben soll, stand am 2. Verhandlungstag die Rekonstruktion des Unfallhergangs im Mittelpunkt der Beweisaufnahme. Zwei Gutachter sowie sechs Zeugen waren geladen, die zur fraglichen Zeit auf der B 210 hinter den Lkw herfuhren und den Zusammenstoß aus unmittelbarer Nähe oder einiger Entfernung miterlebten und als Ersthelfer am Unfallort waren und Notrufe absetzen.
Auch eine Videosequenz einer so genannten Dashcam, einer auf die Fahrbahn gerichtete Minikamera in einem Fahrzeug, wurde gesichtet. Die Sequenz trug allerdings nichts gravierend Neues zum Unfallhergang bei. Dafür war der Zeuge mit seinem Fahrzeug zu weit weg. Allerdings lassen sich durch die Aufnahme Rückschlüsse auf die Geschwindigkeit des verunglückten Mülllasters ziehen. Demnach war der mit knapp 70 km/h unterwegs, geringfügig schneller als erlaubt. Auch der entgegenkommende Sattelzug fuhr vorschriftsmäßig.
Sofort manövrierunfähig
Das bestätigten alle Zeugen, die in einigen Fahrzeuglängen Abstand hinter den Lkw fuhren. In den Schilderungen des Unfallhergangs gab es keinerlei Unstimmigkeiten: Zeugen hörten einen Knall, sofort scherte das orange Lkw-Gespann nach links aus, geriet auf die Gegenfahrbahn und krachte in den Nehlsen-Lkw. Den silberfarbenen Nissan X-Trail des mutmaßlichen Unfallverursachers hatte keiner der Zeugen wahrgenommen.
Der erste Knall, so stellte sich heraus, war der Moment, als der beschuldigte Wangerländer mit seinem Nissan den vor ihm in Richtung Wiefels fahrenden Mülllaster überholen wollte, dabei den doppelt durchgezogenen Rüttelstreifen überquerte dann den aus Fahrtrichtung Wittmund entgegenkommenden Lkw mit Anhänger schrammte. Dabei riss Blech am Nissan auf, ein scharfkantiges Stück schnitt den linken Vorderreifen des Lkw-Gespanns auf, das schlagartig manövrierunfähig wurde und nach links ausscherte und in den Nehlsen-Lkw krachte.
Keine Chance trotz Gurt
Schlimm und für die Angehörigen nur schwer zu ertragen waren die Schilderungen eines Oldenburger Gerichtsmediziners, der die Verletzungen der Unfallopfer beschrieb. Alle erlitten schwerste Kopfverletzungen, Knochenbrüche und innere Verletzungen. Und – so die Schlussfolgerung des Mediziners und Gutachters – auch der nachweislich nicht angeschnallte Fahrer einer der beiden Lkw hätte den Unfall auch bei angelegtem Sicherheitsgurt nicht überlebt. Der Aufprall beider Fahrzeuge war zu heftig, die Verformungen der Fahrerkabinen zu massiv.
Ein technischer Sachverständiger der DEKRA hatte anhand der Spuren auf der Fahrbahn den Unfallhergang rekonstruiert. Auch Drohnenaufnahmen der Polizei vom Unfallort halfen, das Unfallgeschehen besser zu verstehen. Am Unfalltag Ende Oktober herrschte beste Sicht. Es war taghell, trocken und es gab nur mäßig Verkehr. An den Unfall-Lkw gab es keinerlei technische Beanstandungen. Lenkungen, Bremen, Achsen: „Alles war einwandfrei“, so der Sachverständige. Auch Alkohol spielt im Unfall keine Rolle.
Der Prozess soll kommende Woche fortgesetzt werden.
