Jever - Der zweite Verhandlungstag im Prozess um den Horror-Unfall auf der B210, bei dem im Oktober 2021 drei Menschen ums Leben gekommen sind, hatte es in sich. Angeklagt ist ein 58-Jähriger aus dem Wangerland, der den Frontalzusammenstoß zweier Lkw verursacht haben soll. Am Dienstag haben in mehr als fünf Stunden mehrere Zeugen und zwei Gutachter den Unfallhergang näher beleuchtet und ihre Eindrücke geschildert.
Zeugin hatte Angeklagten bereits selbst einmal angezeigt
Besonders interessant war dabei eine Aussage einer 26-jährigen Zeugin aus Aurich. Denn diese zeigte: Der Angeklagte ist bereits aktenkundig. Sie hatte im Februar 2020 gegen den 58-Jährigen Anzeige erstattet – weil er sie gleich zweimal in einer Woche gefährlich im Straßenverkehr geschnitten haben soll.
Zum damaligen Zeitpunkt gab es auf der Autobahn 29 in Richtung Wilhelmshaven eine Baustelle. Innerhalb einer Woche sei sie gleich zweimal kurz vor der Baustelleneinfahrt in Gefahr gebracht worden: „Der kam mit extrem erhöhter Geschwindigkeit von hinten heran und hat mich kurz vor Beginn der einspurigen Baustelle geschnitten“, sagte sie. Der Angeklagte sei ihr bereits öfter aufgefallen, da sie seit 2016 berufsbedingt täglich auf dieser Strecke unterwegs ist. Im Mai wurde jedoch nach einer schriftlichen Stellungnahme seitens des Angeklagten das Verfahren eingestellt. Die Richterin hatte diese am Dienstag vorgelesen, darin heißt es: „Ich achte immer auf genug Abstand, um niemanden zu gefährden.“
Angeklagter schweigt vor Gericht
Nun muss sich der 58-jährige Wangerländer erneut verantworten. Am 28. Oktober 2021 ist der Angeklagte mit seinem Nissan an der Anschlussstelle Jever-Ost auf die B210, Fahrtrichtung Wittmund, gefahren und soll dabei den Frontalzusammenstoß zweier Lastwagen hinter der Auffahrt verursacht haben. Beide Lkw-Fahrer sowie ein Beifahrer sind gestorben. Ein Beifahrer hatte den Unfall schwer verletzt überlebt. Besonders tragisch: Alle Unfallopfer waren miteinander verwandt. Dem Angeklagten wird vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung vorgeworfen. Der Angeklagte machte auch am zweiten Prozesstag von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und sagte kein Wort.
Laut Polizeiangaben wollte er direkt nach der Auffahrt ein vor sich fahrendes Auto überholen und zog über die durchgezogene weiße Linie auf die linke Spur – und dann weiter über die doppelt durchgezogene Linie auf die Gegenfahrbahn, um noch einen Lastwagen der Firma Nehlsen zu überholen. Doch auf der Gegenspur kommt dem Angeklagten ein Lastwagen mit Anhänger entgegen. Beide schrammen dank Ausweichen des Lastwagens noch gerade so aneinander vorbei. Doch dabei wird der vordere Reifen des Lastwagens beschädigt. Das Lkw-Gespann bricht in die Gegenfahrbahn aus und prallt mit dem Nehlsen-Laster frontal zusammen.
Ob die Unfallopfer angeschnallt waren, scheint geklärt
Der Dekra-Sachverständige Ralf Geschonke stellt am zweiten Verhandlungstag klar: „Der Lkw-Fahrer mit dem kaputten Reifen hatte keine Chance, in seiner Spur zu bleiben.“ Das hätten mehrere Testversuche ergeben. Selbst Testfahrer, die auf ein Zerplatzen des Reifens vorbereitet waren, seien nicht in der Lage gewesen, das Auto in der Spur zu halten und somit den Unfall noch zu verhindern.
Wohl geklärt ist die Frage, ob die Unfallopfer angeschnallt waren oder nicht. Dies ist später für die Bewertung der Unfallfolgen und somit auch für den Vorwurf der fahrlässigen Tötung von Bedeutung. Der überlebende Beifahrer Sven J. hatte am ersten Verhandlungstag erklärt, sich nicht an den Unfall erinnern zu können. Er war allerdings mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit angeschnallt. Zum einen hätten dies Zeugen beobachtet, zum anderen deutet eine Verletzung der Milz darauf hin. „Diese ist eine typische Gurtverletzung“, erklärte ein Gutachter der Rechtsmedizin.
Bei einem weiteren Lkw-Insassen ist polizeilich verifiziert, dass er angeschnallt war. Bei einem anderen ist es höchst wahrscheinlich, da der Gutachter klar erkennbare Gurtmarken am Körper erkennen konnte. Ein Fahrer sei nicht angeschnallt gewesen. Er habe sich lediglich auf den Gurt gesetzt, ihn aber nicht umgehabt. Doch der Gutachter stellte klar: „Er hätte ohnehin nicht vom Gurt profitiert, da er zu stark eingequetscht gewesen ist.“
War ein Lkw zu schnell unterwegs?
Die Frage nach den Gurten scheint geklärt – doch es tat sich eine weitere Frage auf: War mindestens einer der Lkw zu schnell unterwegs? Zu dieser Annahme gibt es mehrere Indizien. Unter anderem wurde eine Dashcam-Video eines Zeugen gezeigt, der sich wenige Autos hinter dem Nehlsen-Lkw befunden hat. Auf der Dashcam war angegeben, dass der Zeuge mit 44 Meilen pro Stunde (entspricht etwa 70 Kilometern pro Stunde) unterwegs war. Erlaubt sind für Lkw auf diesem Abschnitt allerdings nur 60 km/h. Belegen könnten dies die Steuergeräte der Lkw. Da der Dekra-Sachverständige aber keinen Auftrag erhalten habe, diese auszuwerten, liegen diese jedoch inzwischen vermutlich auf dem Schrott.
Der Verteidiger stellte nun die Frage in den Raum: „Wären bei geringerer Geschwindigkeit des Nehlsen-Fahrzeuges die gleichen Verletzungen aufgetreten?“ Dies konnten die beiden Sachverständigen nicht verifiziert beantworten. Der Gutachter der Rechtsmedizin merkte jedoch kritisch an: „Wenn der Lkw 60 km/h gefahren wäre, hätte es vielleicht gar keinen Unfall gegeben. Aber das sind sehr viele Wörter wie ,vielleicht‘. Diese Kausalkette kann man bis ins Unermessliche führen.“ Ob die Geschwindigkeit rechtlich relevant ist, müsse laut Richterin Silke Voß-Corell noch geprüft werden. Im übrigen habe Alkohol überhaupt keine Rolle gespielt.
