Friesland - Die sogenannte Ukraine-Aufenthaltserlaubnisfortgeltungsverordnung macht es möglich, dass die Ukrainer, die aufgrund des Krieges in ihrem Heimatland nach Deutschland geflüchtet sind, hier bleiben dürfen. Um Warteschlangen in den Ausländerbehörden zu vermeiden, verlängerte die Bundesregierung das Dokument automatisch bis März 2025 und erließ bereits im Herbst die „Ukraine-Aufenthaltserlaubnisfortgeltungsverordnung“.
Das Problem: Das Gültigkeitsdatum auf dem Dokument, eine Plastikkarte ähnlich dem deutschen Personalausweis, wird nicht geändert. Bei vielen Flüchtlingen steht dort März 2024 eingetragen.
Reisen im Schengen-Raum
Für etliche Flüchtlinge, Arbeitgeber und Vermieter stellte sich aber die Frage: Wie funktioniert ein Dokument mit einem „überfälligen“ Datum? Wird es Probleme bei Reisen im Schengen-Raum geben? Wird es möglich sein, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Online-Ausweisfunktion weiterhin zu nutzen?
Der ukrainische Botschafter in Deutschland, Oleksiy Makeev, postete die Nachricht über die automatische Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigungen bereits am 24. November auf Facebook. Er versicherte den Ukrainern, dass sie nichts unternehmen oder aktiv werden müssten. „Die deutsche Rationalität hat die deutsche Bürokratie besiegt“, so der Botschafter. Doch nicht alle Ukrainer ließen sich von dieser Aussage beruhigen. Sie wandten sich mit ihren Anliegen an die Ausländerbehörden und Kommunen. Und die einzelnen Städte und Kreise reagierten unterschiedlich.
Info-Schreiben verschickt
Um unnötige Ängste unter den Ukrainern zu vermeiden, verschickten zum Beispiel die Stadt Wilhelmshaven und der Landkreis Wittmund ein Informationsschreiben in drei Sprachen: Deutsch, Ukrainisch und Russisch – an alle Duldungsinhaber. Der Landkreis Friesland stellte die notwendigen Erläuterungen auf Anfrage zur Verfügung. „Ein neuer Aufenthaltstitel wird nicht ausgestellt. Eine Antragstellung oder persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist für die Fortgeltung des Aufenthaltsrechts nicht erforderlich“, teilte der Landkreis auf Anfrage mit und wies darauf hin, dass mit dem „alten“ Aufenthaltstitel im Schengen-Raum gereist werden darf und das Schreiben bei Bedarf auch als Nachweis gegenüber Arbeitgeber und Behörden vorgelegt werden kann.
Online-Funktion eingeschränkt
Die Stadt Oldenburg hingegen hat beschlossen, den hier lebenden Ukrainern auf Antrag und gegen Gebühr neue individuelle Bescheinigungen auszustellen. Der Landkreis Leer plant kein Info-Schreiben mit folgender Begründung: „Die Ukrainerinnen und Ukrainer sind nach unserer Kenntnis gut vernetzt und wissen um die neue Verordnung.“
Das einzige Problem, das Ukrainer mit dem abgelaufenem Datum auf dem Dokument haben könnten, ist die Nutzung der Online-Ausweisfunktion. „Der ggf. vorübergehende Wegfall der Möglichkeit, Leistungen, die an Ihre Online-Ausweisfunktion gekoppelt sind, in Anspruch nehmen zu können, ist von Ihnen hinzunehmen, da Sie die Dienstleistungen auch für diese vorübergehende Zeit anderweitig erlangen können (analoge Verfahren)“, teilte der Landkreis Friesland mit.
