Horumersiel/Schillig/Hooksiel - Darf die Wangerland Touristik GmbH (WTG) selber ins Vermietungsgeschäft von Ferienwohnungen einsteigen oder tritt sie damit in Konkurrenz zu den gewerblichen Vermieter in Horumersiel? Zum wiederholten Male musste sich am Dienstag der Ausschuss für Gemeindeentwicklung der Gemeinde Wangerland mit dieser Frage beschäftigten.
Zur Erinnerung: Es geht um die Nutzung einer Fläche auf dem alten Batteriegelände am Strand von Schillig, wo die WTG insgesamt 14 Bungalows (Tiny Houses) aufbauen will und die strandnahe Gastronomie „8 Grad Ost“ um eine Beachbar erweitert werden soll. Die WTG erhofft sich dadurch unter anderem die Gewinnung einer neuen Zielgruppe. Der Bereich im Vordeichland zwischen dem Batteriedeich und dem Strandweg wurde bislang von einigen Saisoncampern, einer Kinderanimation (Hüpfburg, Trampolin, etc.) und der saisonal betriebenen Strandbar genutzt.
Gesetzlich überhaupt zulässig?
Zunächst erhob Heiko Mannott vom Seebadeverein im Namen der Vermieter Vorwürfe dagegen, dass die WTG hier selbst auf nur ihr zur Verfügung stehenden attraktiven Flächen mit Ferienwohnungen mit Größen von bis zu 50 Quadratmetern Fläche den gewerblichen Vermietern Konkurrenz machen wolle. „Diese Organisation fällt uns damit in den Rücken.“
Ratsherr Immo Müller (UWW) ging noch weiter und stellte die Gesetzmäßigkeit eines solchen Handelns in Frage. Er halte es sogar für illegal, wenn die WTG als Tochter der Gemeinde Wangerland als Mitbewerber auftrete. Der Ausschussvorsitzende Reiner Tammen (Grüne) rief Müller zur Mäßigung auf, denn wenn da etwas gesetzeswidrig gelaufen sei, wäre es längst abgebrochen worden.
Gutachten sieht keine Bedenken
Zur Rechtmäßigkeit des Vorhabens liegt der Redaktion inzwischen ein rechtliches Gutachten vor, das die WTG zu der Frage eingeholt hatte. Danach sei die Vermietung von Mobilheimen durch die Wangerland Touristik auf einem unternehmenseigenen Grundstück keine wesentliche Erweiterung eines bestehenden Unternehmens und dürfte damit kommunalrechtlich zulässig sein. Hinzu komme, dass das beabsichtigte Vermietungsangebot lediglich einen marginalen Anteil der wirtschaftlichen Tätigkeit der WTG darstelle und als bloße Abrundung des bisherigen Leistungsangebots zu sehen sei. Die geplante Vermietung von Mobilheimen auf dem eigenen Grundstück stelle eine „zulässige wirtschaftliche Betätigung“ dar.
Sachliche Bedenken brachte Geraldine Vogdt (Pro-Wangerland) vor, die durch die Besetzung dieser circa zwei Hektar großen Fläche mitten im Strandbereich Veranstaltungen wie den Friesencross gefährdet sieht.
Mit 5:2 Stimmen sprach sich der Ausschuss für das Tiny-House-Projekt der WTG aus. Die abschließende Entscheidung liegt beim Gemeinderat.
Platz für mehr Reisemobile
Die von der WTG beantragte Aufstellung eines Bebauungsplans für einen Teilbereich des Campingplatzes in Hooksiel im Bereich der Ostdüne wurde bei nur einer Gegenstimme befürwortet. Hier soll die touristische Nutzung im Deichvorland und die Erweiterung der Stellplätze für Reisemobile planungsrechtlich gesichert werden. Die Kosten des Bauleitverfahrens trägt die WTG als Vorhabenträgerin.
Keine Bedenken gab es abschließend bei Planentwurf und Auslegungsbeschluss für ein kleineres Wohngebiet im Außenbereich in Neu-Augustengroden für Häuser zum Dauerwohnen.
