Jever - Zwei Jahre Haft ohne Bewährung und eine Führerscheinsperre von vier Jahren, gerechnet ab dem Unfalltag: So lautet das Urteil des Amtsgerichts Jever gegen den 58-Jährigen aus dem Wangerland, der den Zusammenstoß zweier Lastwagen am 28. Oktober 2021 auf der B 210 in Jever verursacht hat. Staatsanwaltschaft und Verteidigung sowie die Nebenkläger können binnen einer Woche Berufung oder Revision gegen das Urteil einlegen.
Drei Insassen sind bei dem tragischen Unfall ums Leben gekommen, der Vierte wurde schwer verletzt. Die beiden Lkw-Fahrer waren miteinander verschwägert, und bei den Beifahrern handelte es sich um die Zwillingssöhne des einen Fahrers. Überlebt hat nur einer der Söhne. Die Opfer stammen alle aus dem Landkreis Wittmund.
Der Angeklagte musste sich wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Dem Vorwurf der vorsätzlichen Straßenverkehrsgefährdung folgte die Vorsitzende Richterin nicht; sie sprach den Angeklagten der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung schuldig.
Die Richterin attestierte dem 58-Jährigen, bewusst schwere Verkehrsverstöße begangen zu haben, um schneller voranzukommen. Sie sieht es als erwiesen an, dass der Mann einen Lkw überholen wollte und „aufgrund einer fatalen Fehleinschätzung“ bewusst über die doppelte Mittellinie auf die Gegenfahrbahn gefahren ist. „Das war kein Lenkfehler“, sagte die Richterin: „Es ist lebensfremd, von einem Versehen oder Verreißen des Lenkrads auszugehen.“ Genau das hatte der Verteidiger des Angeklagten in seinem Plädoyer geltend gemacht.
Die Richterin sieht keinen Anhaltspunkt, dass der 58-Jährige die durchgezogene doppelte Mittellinie versehentlich überfahren haben könnte: Der Mann kannte die Strecke. Am Unfalltag war die Situation übersichtlich; es herrschte kontrollierter Feierabendverkehr ohne Auffälligkeiten oder Fahrzeuge mit ungewöhnlichem Fahrverhalten. Das Wetter und auch die Sicht waren gut.
Der Angeklagte habe jedoch schon beim Auffahren auf die B 210 in Fahrtrichtung Wittmund an der Anschlussstelle Jever-Ost bewusst zunächst die einfache durchgezogene Linie überfahren, um auf den linken Fahrstreifen zu wechseln, und gleich darauf die Doppellinie mit Rüttelstreifen, um ein Fahrzeug zu überholen. „Das war grob verkehrswidrig und es war auch rücksichtslos“, sagte die Richterin. Er sei entschlossen gewesen, „möglichst zügig voranzukommen“.
Umstände, die eine Bewährung zugelassen hätten, kann die Richterin nicht erkennen. Die Entschuldigung des Angeklagten gegenüber den Hinterbliebenen bezeichnete sie als glaubhaft, aber in seinen weiteren Sätzen sei es vornehmlich um seine Person gegangen.
