Varel/Bockhorn/Zetel - Sicher ist sicher: Damit sie vor den Weihnachtsfeiertagen ihr Ansteckungsrisiko minimieren, dürfen Schüler schon ab Montag, 21. Dezember, zu Hause bleiben. Die Niedersächsische Landesregierung hat die Weihnachtsferien verlängert, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Daraufhin haben sich Erzieher aus den Kindertagesstätten bei unserer Redaktion gemeldet. Sie fragen: „Warum gilt das nicht auch für uns?“
Rechtsanspruch
Die Kindertagesstätten in Varel und der Friesischen Wehde bleiben wie geplant geöffnet: Letzter Betreuungstag ist am Dienstag, 22. Dezember. Eine Erzieherin, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, sagt: „Wir sind hier mit fünfzehn Kleinkindern in einem Raum, an die Einhaltung von Hygieneregeln ist da nicht zu denken. Warum werden wir gerade vor Weihnachten nicht auch geschützt?“
Zuständig für den Infektionsschutz in Kindertagesstätten ist der Landkreis Friesland, doch auch der muss sich an die Verordnung des Landes Niedersachsen halten. Darin heißt es, dass der Sieben-Tage-Inzidenz-Wert von 100 überschritten sein muss, um überhaupt ganze Kitas schließen zu können – und in dem Fall würden auch nur die Kindertagesstätten den Betrieb einstellen, in denen es Corona-Fälle gebe.
Diese Einschränkungen macht das Land Niedersachsen, weil die Eltern einen Rechtsanspruch auf die Betreuung ihrer Kinder haben.
Zetels Bürgermeister Heiner Lauxtermann sagt dazu: „Die Eltern müssen in der Regel ja auch arbeiten und es war im Lockdown im Frühjahr schon sehr sehr schwer für einige Eltern, ihren Alltag ohne Kinderbetreuung zu organisieren.“ Kreissprecherin Nikola Karmires erklärt dazu: „Im Frühjahr hatte das Land den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ausgesetzt. Nun gilt er aber weiter und der Landkreis kann nur im Falle des Infektionsschutzes Maßnahmen ergreifen.“
Freiwillig in der Kita
Gleichzeitig hätten aber alle Eltern jederzeit die Möglichkeit, ihre Kinder nach eigenem Ermessen aus der Betreuung herauszunehmen, um sie zu schützen. Schließlich gibt es zwar eine Schulpflicht, aber keine Kita-Pflicht.
Der Landkreis sieht daher keinen Anlass, verschärfte Maßnahmen im Bereich der Kindertagesstätten zu ergreifen – mit Ausnahme von akut betroffenen Einrichtungen, wie im Moment der Kita an der Peterstraße in Varel. Dort sind zwei Krippengruppen wegen einer positiv getesteten Person in Quarantäne.
