Oldenburg/Moorhausen - Seit Jahren geht Klaus Metzner aus Moorhausen gegen die Papier- und Kartonfabrik Varel und den Landkreis Friesland vor. Es geht um Schäden auf seinem Hof und den umliegenden Flächen, die nach Überzeugung des Landwirts auf die Grundwasserentnahme der Papier- und Kartonfabrik Varel zurückgeht. Bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist Metzner bereits gezogen – bislang immer erfolglos.
Klage abgewiesen
Auch die jüngste Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg endete mit einer Niederlage. Die 1. Kammer hat die Klage auf nachträgliche Entschädigung nach den Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes abgewiesen (Az. 1 A 4478/18). In diesem Prozess gegen den Landkreis griff Metzner nicht die Genehmigung der Wasserentnahme an, sondern forderte Entschädigung. Nicht nur die Zufahrt zu seinem Hof habe sich an zahlreichen Stellen gesenkt. Auch auf den Wiesen gebe es Schäden und Verwerfungen.
Gutachten und Gegengutachten wurden erstellt, Pegelstände und Fließbewegungen analysiert, bei Ortsterminen die Situation besprochen – im Ergebnis kommen die Fachleute zu unterschiedlichen Bewertungen. Die Streitfrage lautet: Sind die Schäden, die Metzner beklagt, auf die Wasserentnahme der Papier- und Kartonfabrik zurückzuführen?
„Kein Zusammenhang“
Das Gericht folgte Metzners – mit umfangreichen Messungen und Gutachten unterfütterter – Argumentation nicht. Ein kausaler Zusammenhang zwischen den beklagten Auswirkungen auf den Grundstücken und der Grundwasserentnahme der Fabrik sei „nicht erkennbar“, befand die Kammer unter Vorsitz von Verwaltungsgerichtspräsident Andreas Keiser.
Mehr noch: Das Gericht teilt auch nicht Metzners Überzeugung, dass der Grundwasserspiegel sinke. Ein signifikantes Absinken des Grundwasserspiegels durch die Wasserentnahme habe nicht festgestellt werden können, fasste ein Sprecher die Bewertung der Kammer zusammen.
Das Gericht schloss sich stattdessen der Argumentation des Landkreises und der Fabrik an: Oberflächennahe Wirkungen wie der sogenannte Torfverzehr lägen „als Ursache der seitens des Klägers angemahnten Bodenveränderungen nahe“, teilte das Gericht mit. Unter Torfverzehr versteht der Fachmann die Zersetzung durch Mineralisierung der oberflächennahen Torfschicht, zum Beispiel durch Klima, Wasserstand- und Bodennutzung. Auch der Einsatz schwerer landwirtschaftlicher Maschinen sei als Erklärung für Senkungen denkbar. Eine Feststellung, die Metzner quittiert mit der Gegenfrage: „Und für die Setzungen auf den Weiden sind die Kühe verantwortlich?“
Salzgehalt gestiegen?
Auch in einem weiteren Punkt folgt das Gericht Metzners Einschätzung nicht: Nach Wahrnehmung des Landwirts ist der Salzgehalt im Grundwasser gestiegen. Nach der Überzeugung des Landwirts wirkt sich der sinkende Grundwasserspiegel auf die Fließrichtung des Wassers aus. Aufgrund der starken Wasserentnahme im Bereich Moorhausen laufe salzhaltiges Wasser aus Richtung Küste nach.
Demgegenüber hält die Kammer fest: Eine Versalzung aufgrund einer Meersalzwasserintrusion sei nicht auszumachen. Sie sei „zudem nicht pauschal mit dem Handeln der Papier- und Kartonfabrik zu verknüpfen“. Stattdessen verweist das Gericht auf die Gülle-Problematik: In dem Gebiet sei eine Nitratbelastung aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung bekannt.
Ein Ende hat der juristische Kampf um Entschädigung mit dem jüngsten Urteil des Verwaltungsgerichts nicht. Eine Revision ist zwar nicht zugelassen. Klaus Metzner kündigt an, gegen diese Entscheidung der Kammer vorzugehen.
