Wangerland - Parallel zur 117. Änderung des Flächennutzungsplans Wangerland zur Aufhebung der Höhenbeschränkung für Windräder in den Sondergebieten Hohenkirchen und Tettens läuft die 118. Änderung: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte 2019 einer Normenkontrollklage von Wangerländer Windanlagenbetreibern gegen den 104. Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Sondergebieten für Windkraft stattgegeben.
Die Klage richtete sich gegen die Ausschlusswirkung. Damit hatte die Gemeinde festgelegt, dass außerhalb der vier Konzentrationsflächen für Windparks – der bestehende Windpark Bassens sowie die drei neuen Flächen südlich von Hohenkirchen, südlich von Tettens und zwischen Waddewarden und Haddien – keine Windräder zugelassen sind. Diese Ausschlusswirkung hat das Gericht kassiert – aufgehoben ist sie damit aber nicht, denn nun gilt die Vorgängerfassung im 74. F-Plan.
Aber: Das OVG hat der Gemeinde auferlegt, alle vier Windkraft-Sondergebiete noch einmal komplett neu zu betrachten. Die Richter hatten bemängelt, dass das Sondergebiet „J“, nämlich Bassens, einfach in den 104. F-Plan übernommen wurde, ohne zu prüfen, ob die Fläche überhaupt den heutigen Kriterien genügt.
Das geschieht nun mit der 118. Flächennutzungsplan-Änderung.
