Wangerland/Schortens - Das Strandurteil des Bundesverwaltungsgerichts und insbesondere der Schortenser Janto Just, der jahrelang durch sämtliche Instanzen hindurch für das Recht auf freien Strandzugang gestritten hat, ziehen immer größere Kreise: Die Zeitschrift „Finanztest“ von Stiftung Warentest hat Janto Just in ihrer Januar-Ausgabe in der Serie „Mutmacher“ zum Mutmacher des Monats erkoren.

Urteil online

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 2017 zum Strandeintritt im Wangerland ist nach der üblichen Anonymisierung jetzt mit Leitsätzen und Begründung auf der Internet-Seite des Gerichts unter www.bverwg.de/130917U10C7.16.0 eingestellt.

Denn das Urteil stärke die Rechte von Verbrauchern und musste über mehrere Jahre gegen Politik, Verwaltung und Justiz hartnäckig erstritten werden. Finanztest schreibt: „Ihre Chance: Wenn Sie in der nächsten Saison als Tagesgast für Naturstrände der Nord- oder Ostsee Eintritt zahlen sollen, verweisen Sie auf das Urteil und auf Paragraf 59 des Bundesnaturschutzgesetzes: ‚Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet.‘“

Das Bundesverwaltungsgericht hat sein Urteil mit „Freier Zugang zum Meeresstrand“ überschrieben. Die Kernbotschaft lautet: „Art. 2 Abs. 1 GG schützt das Recht des Einzelnen auf freien Zugang zum Strand zum Spazierengehen, Baden und Wattwandern als Ausprägung der allgemeinen Handlungsfreiheit.“

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„Das grundgesetzlich geschützte Betretungsrecht für Natur und Landschaft werden wir auch der Gemeinde Wangerland entgegenhalten, wenn die Kommune den 40 Jahre lang zu Unrecht erhobenen Strandeintritt wie angekündigt lediglich in ,Tageskurbeitrag‘ umetikettieren und künftig dieselben unrechtmäßig erworbenen 400 000 Euro jährlich unter anderem Namen weiter kassieren will“, kündigt Just an.