Wangerland - Die Gemeinde Wangerland muss ihre Windparkplanung komplett neu fassen: Da das Oberverwaltungsgericht 2019 den Flächennutzungsplan zur Ausweisung von Sondergebieten für Windkraft kassiert hatte, stehen nun alle vier Konzentrationsflächen – der Windpark Bassens und die drei neuen Flächen südlich von Hohenkirchen, südlich von Tettens und bei Haddien – wieder auf dem Prüfstand.
Planung mangelhaft
Das Gericht hatte bei einer Normenkontrollklage dreier Wangerländer Windanlagenbetreiber mehrere Punkte der Planung bemängelt. Als gravierend stellt sich nun der Hinweis heraus, dass die Gemeinde kein „tragfähiges gesamträumliches Planungskonzept“ vorgelegt hat. In der Betrachtung der neuen Sonderflächen für Windkraft war der Windpark Bassens nämlich nicht berücksichtigt worden. Laut Gericht genügt der Windpark Bassens keinem der aktuellen Kriterien.
Aus diesem Grund muss nun das gesamte Gemeindegebiet nochmals mit Blick auf Windkraft überplant werden, und dabei müssen auch die vier ausgewiesenen Flächen neu bewertet werden, sagte der von der Gemeinde Wangerland beauftragte Planer Martin Sprötge, Geschäftsführer der Planungsgruppe Grün GmbH in Oldenburg, am Mittwoch im Fachausschuss. Berücksichtigt werden muss dabei dann auch der für dieses Jahr angekündigte neue Windkraft-Erlass des Landes mit neuen Abstandsregelungen und der für Anfang 2021 erwartete Artenschutz-Leitfaden.
Im Ausschuss fielen Aufstellungsbeschlüsse für zwei Änderungen des Flächennutzungsplans: Die 117. Änderung kippt die Höhenbegrenzung von 150 Metern auf den beiden Flächen bei Hohenkirchen und Tettens. Die 118. Änderung bedeutet eine komplette Neubeordnung aller Windparkflächen. Dabei könnte herauskommen, dass die Gemeinde weitere Windkraftflächen ausweisen muss, aber auch, dass die bestehenden Flächen zu ändern sind, sagte Planer Sprötge.
Keine 150 Meter mehr
Dass plötzlich die Höhenbeschränkung auf 150 Meter fallen soll, kam selbst für die Ausschuss-Mitglieder überraschend. Im Verwaltungsgerichts-Urteil steht davon nämlich kein Wort. Laut Verwaltung sei das in der mündlichen Gerichts-Verhandlung angesprochen worden. „Und nun haben wir einen Antrag der neuen Projektierer vorliegen, dass sie die Höhen geändert haben möchten“, begründete Bürgermeister Björn Mühlena die Notwendigkeit der 117. F-Planänderung.
Prompt wunderte sich CDU-Ratsherr Timo Ostermann – er hatte 2016 die Gründung der Bürgerinitiative „Mein Wangerland“ gegen die Windparks Tettens und Hohenkirchen gegründet –, dass da ja die Vermutung von „Absprachen mit den Investoren“ naheliege. Der Bürgermeister schoss direkt zurück: Er verwahre sich gegen die Unterstellung, hier werde gemauschelt, polterte er los und kündigte „juristische Schritte“ an.
