Wangerland - Bis 2024 sollen sich im Wangerland sechs weitere Windräder drehen: Die Windpark Pievens-Süderhausen GmbH Co. KG hat beim Kreis die Genehmigung zur Bebauung der beiden Sonderflächen südlich von Tettens und südlich von Hohenkirchen beantragt. Beide Windparks sind nach Bundes-Immissionsschutzgesetz zu prüfen und zu genehmigen.
Windpark Pievens
Der Windpark Pievens bezeichnet das Sondergebiet Windenergie südlich von Tettens. Dort plant die Windpark-Gesellschaft den Bau von vier Windkraftanlagen der Firma GE Wind Energy GmbH mit Sitz in Salzbergen. Die vier Anlagen des Typs GE 5,5-158 haben eine Nabenhöhe von 101 Metern, eine Gesamthöhe von 181 Metern und einen Rotordurchmesser von 158 Metern. Ihre Nennleistung beträgt jeweils 5,5 MW.
Windpark Süderhausen
Weitere knapp 10 MW sollen die zwei geplanten Windkraftanlagen im Windpark Süderhausen südlich von Hohenkirchen leisten. Dort sind ein Windrad GE 3.6-137 mit einer Nabenhöhe von 110 Metern, einer Gesamthöhe von 179,5 Metern und einem Rotordurchmesser von 137 Metern und einer Nennleistung von 3,6 MW geplant, außerdem ein Windrad GE 5.5-158 wie die vier im Windpark Pievens.
Für beide Windparks hatte die Gesellschaft Pievens-Süderhausen GmbH Co. KG Umweltverträglichkeitsprüfungen angekündigt. Die Vogel- und Fledermauszählungen waren bereits 2019 gestartet, die Berichte dazu liegen dem Landkreis vor.
Die Anträge auf Genehmigung liegen vom 9. Mai bis 8. Juni im Kreisamt in Jever und im Rathaus Hohenkirchen zur Einsichtnahme aus; beide Behörden gewähren Zugang nur nach Termin: Landkreis Friesland, Tel. 04461/9194320 oder 9194350; Gemeinde Wangerland, Tel. 04463/9890.Alle Unterlagen – UVP-Bericht, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Avifaunistischer Fachbeitrag, Bericht Fledermauserfassung, Schallgutachten, Schattenwurfgutachten und Brandschutzkonzept sowie weitere wie die Anträge sind auch online einsehbar:
Einwendungen können bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 8. Juli, beim Landkreis eingereicht werden. Die öffentliche Erörterung findet am 12. Juli ab 9 Uhr im Schulungsraum der FTZ in Jever statt.
Die beiden Windparkflächen waren bisher nicht bebaut worden, weil, der Naturschutzbund Nabu vor vier Jahren per Eilantrag den Bau von zehn Windkraftanlagen verhindert hatte. Bei der damaligen Ausweisung von insgesamt drei Sondergebieten Windenergie war die Höhe auf 150 Meter für 14 geplante Windräder auch als Entgegenkommen für die Gegner der neuen Windparks beschränkt worden.
Im vergangenen Jahr fiel diese Höhenbeschränkung – laut Gemeindeverwaltung hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg 2019 darauf hingewiesen, dass die Höhenbeschränkung nicht zeitgemäß sei, da sie die Wirtschaftlichkeit möglicher Windparks einschränke.
