BERLIN - Mit einem neuen Zehn-Punkte-Plan will der deutsche Fußball gemeinsam mit Politik und Polizei gegen die wachsende Gewalt in und um die Stadien vorgehen. Nach einem „Runden Tisch“ am Freitag in Berlin, an dem Vertreter des Deutsche Fußball-Bundes (DFB) und der Deutschen Fußball Liga (DFL), Bundesinnenminister Thomas de Maizière und der Hamburger Innensenator Christoph Ahlhaus als Vorsitzender der Innenministerkonferenz Platz genommen hatten, steht allerdings auch fest: Eine Beteiligung an Kosten der Polizei für Einsätze im Fußball, die pro Jahr bei rund 100 Millionen Euro liegen, lehnten DFB und DFL ab.

Der Zehn-Punkte-Plan sieht u.a. vor, dass ab 2011 rund um den 1. Mai kein Spieltag für den Profifußball angesetzt wird, um die Polizei zu entlasten. Dies sei in diesem Jahr noch nicht möglich, so DFB-Präsident Theo Zwanziger, „weil wir durch die TV-Verträge auch Absprachen einhalten müssen“. Generell soll der Spielplan in Zukunft besser mit der Polizei und den Kommunen abgestimmt werden.

Die Vereine der ersten beiden Ligen müssen in Zukunft je einen hauptberuflichen Fan- und Sicherheitsbeauftragten beschäftigen, um Krawalle im und außerhalb des Stadions besser eindämmen zu können. Nach dem Vorbild von Werder Bremen soll es bei allen Proficlubs einen Kodex für Fans geben. Dazu Ligaverbands-Präsident Reinhard Rauball: „Wer sich diesem widersetzt, kriegt keine Karten für Auswärtsspiele.“

Mehr „vereinseigenes Personal“, so Rauball weiter, soll die eigenen Fans bei Auswärtsspielen begleiten. Außerdem sollen die Kommunikation zwischen allen Beteiligten wie Liga, Polizei und Kommunen sowie die präventive Fan-Arbeit verbessert werden. Es wird ferner ein wissenschaftlicher Beirat mit hochkarätiger Besetzung eingerichtet, der Modelle für Sicherheitsproblematiken erarbeiten soll.

Zum Ziel hat man sich auch gesetzt, mit den so genannten Ultras, die jeglichen Kontakt zur Polizei ablehnen, in einen Dialog zu treten. Dabei wolle man, so Jurist Rauball, „praktizieren, was im Strafrecht üblich ist“, nämlich dass eine Haftstrafe nach zwei Drittel der Zeit verbüßt ist. Rauball:„Wer bewährungsfähig ist, soll es beweisen.“