Bielefeld - Im Prozess um einen brutalen Überfall auf Fußball-Fans von Werder Bremen ist der 20-jährige Hauptangeklagte wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Das Landgericht Bielefeld verhängte am Dienstag gegen Philipp G. eine Jugendstrafe von vier Jahren und zehn Monaten.

Zusammen mit anderen Arminia-Anhängern hatte Philipp G. am 5. Mai 2012 nach dem Drittliga-Spiel Bielefeld - Werder II die Bremer Fans verfolgt, beraubt und verletzt. Der Hauptangeklagte hatte einem am Boden liegenden Mann mit voller Wucht gegen den Kopf getreten. Das Opfer schwebte eine Woche in Lebensgefahr.

Ein weiterer Haupttäter kam mit einer Strafe von zwei Jahren zur Bewährung davon, acht weitere Angeklagte wurden zu Bewährungsstrafen zwischen 10 und 15 Monaten verurteilt, einer wurde freigesprochen. Alle Verurteilten mit Bewährung müssen darüber hinaus Sozialstunden ableisten. Philipp G. muss dem schwer verletzten Werder-Fan 35 000 Euro Schmerzensgeld zahlen, einem leicht verletzten Bremer 3000 Euro.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Hauptangeklagten Philipp G. sechs Jahre Haft gefordert. Die Eltern des 26-jährigen Opfers Malte K. sind vor allem erbost über die Bewährungsstrafe des zweiten Haupttäters, Kilian K..

Der sei einer der Organisatoren des Überfalls gewesen, er habe mit dem Ruf „Sch . . . Bremer“ das Startzeichen gegeben. Kilian K. habe aber anders als Philipp G. „nur“ mit Fäusten zugeschlagen, sagte Richter Carsten Nabel.

Zuvor hatte das Gericht den Tathergang rekonstruiert. Demnach hatten einige der elf Arminia-Fans zunächst beschlossen, die Bremer Anhänger um ihre Fan-Artikel zu bringen. Sie verfolgten sie eine Weile. Philipp G., der wegen eines Angriffs auf einen Polizisten bei einem Spiel in Erfurt Stadionverbot hatte, wurde verständigt. Angetrunken (1,9 Promille) stieß er zur Gruppe, die später über die acht Bremer herfiel.

Kilian K. brachte zunächst den Bremer Fan Malte K. zu Fall, Philipp G. trat mit großer Wucht gegen dessen Kopf. Das Opfer schwebte tagelang in Lebensgefahr und erlitt bleibende Schäden. Auch einem zweiten Bremer, der am Boden lag, wollte er gegen den Kopf treten, traf aber nicht richtig.