BREMEN - Die Lippen von Ivan Klasnic begannen leicht zu zittern. „Ich möchte, dass die Gerechtigkeit siegt und die Wahrheit rauskommt“, versicherte der ehemalige Fußballer von Werder Bremen.

Der inzwischen beim französischen Erstligisten FC Nantes spielende Klasnic erklärte am Freitag, warum er im Zivilprozess gegen Ärzte seines ehemaligen Vereins Werder auch in der mündlichen Verhandlung einen Vergleichsvorschlag ablehnte. Zuvor hatte Klasnic im Sitzungssaal 231 des Bremer Landgerichtes den Medizinern grobe Behandlungsfehler vorgeworfen: „Ich hätte auf dem Platz sterben können.“

Im Schnelldurchlauf waren zuvor medizinische Fakten seiner nun fast achtjährigen Krankengeschichte, der zwei Nierentransplantationen im Frühjahr 2007 und die juristischen Streitpunkte ausgebreitet worden. Der frühere Werder-Stürmer ging nicht auf das Angebot des Vorsitzenden Richters ein, der Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe von zusammen mehr als 350 000 Euro für angemessen hält. Er habe abgelehnt, „weil es mir nicht um das Geld geht“, sagte der aus Frankreich angereiste 29-Jährige. Er klagt weiter, „um wirklich zu

hören, dass die Ärzte mich falsch behandelt haben“. Der kroatische Nationalspieler will ein Urteil, damit „ich die Sache abschließen und in Ruhe schlafen kann“. Er wirft den Ärzten grobe Behandlungsfehler vor.

Klasnic klagt gegen zwei Mediziner sowie zwei Reha-Einrichtungen des Bundesliga-Clubs und wirft ihnen vor, die Nierenprobleme nicht rechtzeitig erkannt zu haben. Werder-Teamarzt Götz Dimanski und ein weiterer Mediziner hätten nach seiner Ansicht anhand von vorliegenden Blutwerten die Fehlfunktion früher erkennen müssen. Der Profi, der ein Jahr nicht seinem Beruf nachgehen konnte, verlangt Schmerzensgeld und Ersatz für entgangenen Gewinn in einer Gesamthöhe von rund 1,1 Millionen Euro. Die Ärzte bestreiten hingegen, Fehler und Versäumnisse bei der Behandlung begangen zu haben.

„In der Tendenz meinen wir, dass Doktor Dimanski hätte tätig werden können und müssen“, sagte der Richter. Nach der Ablehnung des Vergleichsvorschlages hat sich das Gericht auf den 8. Mai vertagt. Dann wird es in einem Verkündungstermin mitteilen, dass es einen Gutachter beauftragt, um die Krankengeschichte unabhängig nachvollziehen zu können. Bis zu einem Urteil können noch Monate vergehen.