FRANKFURT - Dem FC St. Pauli droht nach der Bierbecherattacke auf Schiedsrichter-Assistent Thorsten Schiffner das befürchtete Geisterspiel möglicherweise im Nordderby gegen Werder Bremen am Sonnabend, 23. April.
Einen entsprechenden Antrag hat der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Donnerstag gestellt. Diesem hat der Bundesliga-17. ausdrücklich nicht zugestimmt, die endgültige Entscheidung fällt das DFB-Sportgericht in einem Einzelrichter-Verfahren an diesem Freitag.
In seinem Antrag begründete der Kontrollausschuss das von ihm vorgeschlagene Strafmaß mit dem mangelnden Schutz des Assistenten. Zudem, so heißt es weiter, gehe man von einem fortgesetzten unsportlichen Verhalten aus. Bereits vor der Szene, die bei der Partie der Hamburger gegen Schalke 04 am vergangenen Freitag zum Abbruch geführt hatte, seien ein Feuerzeug sowie mehrfach Münzen auf die beiden Unparteiischen an der Linie geworfen worden. St. Pauli akzeptierte das Strafmaß dennoch nicht und glaubt offensichtlich, mit einer Geldstrafe davonzukommen.
Das Spiel war in der 88. Minute beim Stande von 0:2 abgebrochen worden, weil ein Zuschauer Schiffner mit einem randvollen Hartplastik-Bierbecher im Nacken getroffen hatte.
Schon am Dienstag dieser Woche war die Partie vom DFB-Sportgericht mit 2:0 für die Gäste gewertet worden. Bereits am gleichen Tag war der 35-jährige Schiffner aus Konstanz bereits wieder als Assistent des DFB-Schiedsrichters Felix Brych beim Champions-League-Viertelfinale zwischen Real Madrid und Tottenham Hotspur (4:0) im Einsatz.
Der inzwischen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit identifizierte Werfer wird sich mit Schadenersatzforderungen seitens der Hamburger auseinandersetzen müssen, zudem droht ihm ein mehrjähriges Stadionverbot.
Die rechtliche Grundlage für Regressansprüche an den mutmaßlichen Täter sind jedenfalls gegeben. Der Verein ist in der Lage, jeden Schaden an den Verursacher weiterzugeben, sagte der renommierte Sportrechtler Christoph Schickhardt: Mit dem Kauf eines Tickets schließt der Käufer auch einen Vertrag ab, der Pflichten beinhaltet. Dazu gehört zum Beispiel auch, sich anständig zu verhalten. Wenn der Käufer diese Pflichten verletzt, kann er auf Schadenersatz verurteilt werden. Die Ersatzansprüche sind dabei unbegrenzt.
