FRANKFURT - Gnade statt Geisterspiel: Der Einspruch des FC St. Pauli hat für eine überraschende Wendung in der Bierbecher-Affäre gesorgt. Der abstiegsbedrohte Fußball-Bundesligist muss das Heimspiel gegen Werder Bremen am Ostersonnabend nun doch nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit bestreiten. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter dem Vorsitz von Hans E. Lorenz revidierte nach einer mündlichen Verhandlung sein Urteil aus dem schriftlichen Verfahren. St. Pauli kommt nun mit einer Platzsperre davon.
Diese Entscheidung hat den Charme, dass in den Wettbewerb der laufenden Saison durch das Sportgericht in keiner Weise eingegriffen wird, sagte Lorenz: Das soll aber nicht heißen, dass es zukünftig nur Platzsperren geben wird. Zuvor war ein Konsensgespräch zwischen Chefankläger Anton Nachreiner und Club-Verantwortlichen gescheitert. Beide Seiten akzeptierten das Urteil, das somit rechtskräftig ist.
Das Urteil wird uns wirtschaftlich hart treffen, aber es greift nicht in den laufenden Wettbewerb ein, sagte St. Paulis Vize-Präsident Gernot Stenger: Das erste Urteil war zu hart, da wir uns nicht schuldhaft verhalten hatten. Nachreiner stimmte unter anderem deshalb zu, weil die Hamburger bei einer Bestätigung des früheren Urteils Einspruch beim DFB-Bundesgericht eingelegt hätten. Aufgrund der Fristen wäre eine Entscheidung des Bundesgerichts vor dem Werder-Spiel nicht möglich gewesen.
Im schriftlichen Verfahren waren die Hamburger verurteilt worden, weil Schiedsrichter-Assistent Thorsten Schiffner im Spiel gegen Schalke 04 am 1. April in der 89. Minute beim Stand von 0:2 von einem gefüllten Bierbecher im Nacken getroffen wurde. Das Spiel wurde mit 0:2 gegen St. Pauli gewertet. Die Hanseaten hatten Einspruch gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit eingelegt.
Dass es nicht zu einem Geisterspiel kommt, freut auch Werder-Geschäftsführer Klaus Allofs: Es wäre schade für die Fans beider Seiten gewesen. Es hätte viele getroffen, die damit nichts zu tun haben.
