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Das DFB-Bundesgericht wies die Berufungen zurück. Die erste Instanz wurde bestätigt.
FRANKFURT/MAIN/SID/DPA - Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ist in zwei weiteren Fällen der Rechtsprechung des DFB-Sportgerichts gefolgt: Unter Vorsitz von Georg Adolf Schnarr (Bruchmühlbach) entschied das Bundesgericht zunächst, dass die Wertung des Bundesligaspiels zwischen Hansa Rostock und Schalke 04 vom 5. Februar (2:2) bestehen bleibt und die Berufung der Rostocker zurückgewiesen wird. Hansa hatte reklamiert, dass der Schalker Ausgleichstreffer durch Ailton nach Ablauf der Nachspielzeit gefallen war. Anschließend konnte auch Regionalligist FC St.Pauli seine Berufung im Zuge des Wett- und Manipulationsskandals um Ex-Schiedsrichter Robert Hoyzer gegen die Wertung der Partie gegen den VfL Osnabrück (2:3) nicht erfolgreich begründen.„Der Schiedsrichter Hoyzer hat nichts eingeräumt, was eine Manipulation erkennen lassen könnte. Für eine Neuansetzung einer Partie braucht es Fakten“, sagte Schnarr bei seiner Urteilsbegründung.
