FRANKFURT - FRANKFURT/DPA - Das Wettmonopol in Deutschland verstößt laut einem Rechtsgutachten im Auftrag des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und der Deutschen Fußball Liga (DFL) gegen Grundrechte und bestehendes Europarecht. Betroffen seien davon private Sportwettenanbieter, Sportveranstalter und -vereine sowie werbetreibende Medien, teilten DFB und DFL mit. Sie hatten das Gutachten bei einer Wirtschaftskanzlei in Auftrag gegeben. „Das Gutachten enthält nichts Neues“, sagte dagegen Friedhelm Repnik, Geschäftsführer der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg und Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks. Dass die derzeitige Regelung nicht verfassungskonform sei, wisse man seit März 2006, als das Bundesverfassungsgericht einen neuen Lotto-Staatsvertrag gefordert hatte.
Themen
Artikelempfehlungen der Redaktion
