MüNCHEN - Jupp Heynckes hat ein Machtwort gesprochen. Nach den wilden Spekulationen um einen Kabinenbesuch von Uli Hoeneß gegen den FC Zürich hat der Coach seine alleinige Chefrolle bei Spielen betont. „Ich würde es nie zulassen, dass ein Präsident zur Halbzeit zur Mannschaft spricht“, erklärte der 66-Jährige vor dem Bundesliga-Heimspiel an diesem Sonnabend (15.30 Uhr) gegen den Hamburger SV.

Hoeneß habe sich beim Qualifikationsspiel zur Fußball-Champions-League in der Pause zwar „im Lizenzspielbereich“ aufgehalten, aber eben nicht in der Spielerkabine, betonte Heynckes, der sich auch von seinem Kumpel Hoeneß nicht in seine Arbeit pfuschen lassen will. „Die Kabine ist Terrain des Trainers. Da hat niemand anderes etwas zu sagen. Das lasse ich nicht zu. Das habe ich den Herren auch gesagt.“

Die Aufgeregtheiten beim Rekordmeister könnte ein überzeugender Sieg gegen den HSV womöglich beruhigen. Heynckes will dabei an die zweite Hälfte des 2:0 gegen Zürich „anknüpfen“. Er sehe eine „Aufwärtstendenz“, räumte aber ein: „Wir haben noch Luft nach oben.“

HSV-Coach Michael Oenning will unterdessen nach dem schwachen Saisonstart und in Erinnerung an das 0:6-Debakel beim letzten Auftritt in München die Defensive stärken. „Ich will Stabilität haben“, sagte der Trainer, der im Angriff auf Mladen Petric (Erkältung) verzichten muss.

Derweil hat 1899 Hoffenheim dem immer größer werdenden Druck nachgegeben und sich wegen des Beschallungs-Skandals vom vergangenen Wochenende bei Borussia Dortmund entschuldigt. Die Sache sei „damit erledigt“, sagte BVB-Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke.

Um eine Strafe dürften die Hoffenheimer dennoch nicht herumkommen. Nachdem der Verein eingeräumt hatte, dass gegnerische Fans bei fünf Spielen durch die Beschallungsanlage, die von einem Hausmeister eigenmächtig aufgestellt worden sein soll, bei Schmähgesängen gegen Vereinsmäzen Dietmar Hopp mit einem Signalton attackiert wurden, droht wohl durch den DFB eine fünfstellige Geldstrafe. Zudem liegen bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg mehrere Anzeigen wegen Körperverletzung vor.