OLDENBURG -

und Ralf Knuth-Voigt

OLDENBURG - Die hochkarätige Besetzung auf Seiten der Klägerparteien ließ es schon ahnen: Für den VfB Oldenburg, den Niedersächsischen Fußballverband (NFV) und damit letztlich auch für den DFB könnte es eng werden. In dem Rechtsstreit, der seit Dienstag das Oberlandesgericht in Oldenburg beschäftigt, geht es nur bedingt um die Klage des Vereins aus der Niedersachsenliga gegen den Oberligisten SV Wilhelmshaven, sondern um eine Grundsatzentscheidung für oder gegen den Fußball-Bund.

Die Oldenburger fordern für die Ausbildung von fünf zum SVW gewechselten Nachwuchsspielern einen finanziellen Ausgleich. Eine solche Ausbildungsentschädigung steht dem Verein nach § 7b der Spielordnung des NFV und § 23a der Spielordnung des DFB zu. Der VfB hatte folglich dem Nachbarn über 7000 Euro berechnet.

In einem ersten Prozess vor dem Landgericht in Oldenburg wurde im Oktober die Klage des VfB gegen den zahlungsunwillen SV Wilhelmshaven abgewiesen. Die Satzung von NFV und DFB sei nichtig. Die Paragrafen verstießen gegen § 12 des Grundgesetzes und schränken die Freiheit der Berufswahl der betroffenen Spieler ein, argumentierte das Landgericht.

Der VfB Oldenburg ging in die Revision und bekam hochrangige Unterstützung. Der DFB schickte seine erste Juristen-Garde zur mündlichen Verhandlung, Bundesliga-Anwalt Christoph Schickhardt und Chefjustitiar Goetz Eilers. Sie versuchten, den Richtern gestern zu verdeutlichen, wie notwendig eine Ausbildungsentschädigung sei. Zudem sei man an Vorgaben des Weltverbandes Fifa gebunden, und man habe es es mit europäischen Recht zu tun.

Das Urteil, möglicherweise mit großer Tragweite, wird am 3. Mai gesprochen. Die Richter signalisierten gestern schon, dass sie sich mit der Rechtsauffassung des Landgerichtes anfreunden könnten. Der DFB ahnt Probleme.