Man stelle sich vor: Ein Fußballprofi wird vom Platz gestellt und von einem Sportgericht für drei Spiele gesperrt. Weil ihm nun Prämien entgehen, zieht der Fußballer vor ein ordentliches Gericht, weil er sich in seiner Freiheit bei der Berufsausübung eingeschränkt sieht. Dann müssen sich Richter mit Fouls und Sperren beschäftigen.
Zugegeben, dieses Szenario wird wohl nie eintreten. Aber dass Sportgerichte mit ihren Urteilen auch ordentlichen Gerichten viel Arbeit bescheren können, hat der Fall des SV Wilhelmshaven gezeigt. Der ist einen langen Weg durch die Instanzen gegangen und hat nun Recht bekommen.
Die Frage, ob eine Ausbildungsentschädigung in Höhe von fast 160 000 Euro für einen Regionalligaspieler in Ordnung ist, hat das Gericht allerdings nicht beantwortet. Vielmehr profitierten die Wilhelmshavener von einer Lücke im System, da ein solch komplizierter Fall wie der des SVW in der Satzung des Norddeutschen Fußball-Verbandes schlichtweg nicht vorgesehen und somit auch nicht geregelt war.
Sportverbände müssen nun innerhalb ihrer Hierarchien ihre Regeln aufeinander abstimmen. Und dabei darauf achten, dass Bereiche der ordentlichen Gerichte nicht tangiert werden. Sonst klagt doch irgendwann der gesperrte Fußballprofi.
