GANDERKESEE - Wenn am 20. August der Betrieb in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Ganderkesee wieder startet, werden einige Eltern ihre Sprösslinge schicken können, ohne dafür bezahlen zu müssen. Der Grund dafür ist ein neues Gesetz der niedersächsischen Landesregierung, welches das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung für Eltern beitragsfrei stellt. Noch in dieser Woche will die Gemeinde alle betreffenden Eltern schriftlich darüber informieren.

Wie viele Ganderkeseer Familien auf diese Weise finanziell entlastet werden, lässt sich laut Anke Lehmkuhl, in der Gemeindeverwaltung zuständig für Kindertagesstätten, aber noch nicht berechnen: „Wir haben bislang nur die Zahlen der gemeindlichen Einrichtungen“, erläutert sie, „die übrigen Träger – also evangelische und katholische Kirche, Lebenshilfe und Birkenhof – melden ihre Zahlen erst Mitte August.“ Als erste „Hausnummer“ hatte Erster Gemeinderat Rainer Lange jedoch kürzlich von rund 300 Familien gesprochen.

Die entsprechenden Beiträge werden von der Landesregierung aus Steuergeldern gezahlt und direkt an die jeweiligen Einrichtungsträger überwiesen. Dabei ist eine Pauschale von 120 Euro für einen Halbtagsplatz und 160 Euro für eine Ganztagsbetreuung vorgesehen. „Ob das am Ende auskömmlich ist, wird sich zeigen müssen“, räumte Lehmkuhl ein, „genaue Berechnungen haben wir noch nicht machen können.“

Die sind auch gar nicht so einfach: Denn in Ganderkesee sind die Beiträge für Kindertageseinrichtungen dem Einkommen der Eltern entsprechend sozial gestaffelt. Dies führt dazu, dass die Pauschale den Trägern bei Kindern von Geringverdienern ein Plus beschert und bei Kindern von Besserverdienenden ein Minus. Hinzu kommen Mehrkosten durch flexible Betreuungszeiten: „Ein klassischer Halbtagsplatz ist der von 8 bis 12 Uhr“, erläutert Lehmkuhl. Eine höhere Pauschale für ausgeweitete Betreuungszeiten gebe es jedoch nicht. „Sollte sich also insgesamt ein Defizit ergeben, bleibt das an der Gemeinde hängen“, bringt es Lehmkuhl auf den Punkt. Für so genannte „Kann-Kinder“ gelte eine Sonderregelung: „Hier müssen die Eltern zunächst zahlen, bekommen die Beiträge aber erstattet, wenn das Kind eingeschult wird.“