Ganderkesee Die Festwagen beim Fasching um den Ring sollen optisch etwas hermachen – sie müssen aber auch sicher sein. Für Sattelschlepper und Auflieger erteilt der TÜV in der Regel Sondergenehmigungen, die attestieren, dass trotz An- und Umbauten, Abmessungs- und Gewichtsüberschreitungen oder Veränderungen an Bremsen und Lenkung der Festwagen nichts schief gehen kann.
„Ist ein Fahrzeug zum Beispiel größer als erlaubt, muss sichergestellt sein, dass der Wagen im Rahmen des Umzuges trotzdem verkehrssicher ist“, erklärt der Leiter der TÜV-Station Wildeshausen, Jens Paetow. „Wenn Menschen mitfahren, müssen sie den Wagen sicher über geeignete Stiege betreten und verlassen, sich festhalten und auf rutschfesten Flächen gehen und stehen können.“ Auch die Höchstgeschwindigkeit ist begrenzt, wenn Feiernde auf den Festwagen mitfahren. Laut TÜV dürfen es nicht mehr als 6 km/h sein.
Auch die GGV nimmt die Wagen genau unter die Lupe: „Vom TÜV wird für jeden Umzugswagen ein Brauchtumsgutachten ausgestellt, das wir dann noch mal begutachten“, erklärte Umzugsleiter Ronalt Bachmann. Und auch der Wagen als solcher werde nochmal genauestens überprüft: „Egal ob Brüstungshöhe, Gewicht oder Bremsen. Wir unterziehen jeden Festwagen vor Umzugsbeginn einem Sicherheitstest.“