Garrel Die Gemeinde hat bei dem Dobermann, der an Gründonnerstag an der Pfarrer-Landgraf-Straße zwei Kinder angefallen hatte, einen Maulkorbzwang angeordnet. Der gilt auch, wenn der Hund auf dem Grundstück des Hundehalters läuft, informierte Ordnungsamtsleiter Wilfried Schewe auf NWZ-Nachfrage.
Wie berichtet, war der Dobermann an Gründonnerstag von dem Grundstück entwischt und hatte zwei Kinder in einer Menschengruppe angegriffen und gebissen. Sie mussten im Krankenhaus behandelt werden. Die Nachricht hatte in den Sozialen Medien auf der Facebook-Seite „Der Münsterländer“ der Nordwest-Zeitung für reichlich Diskussionsstoff gesorgt. Die Meinungen reichten von: Der Halter sei verantwortlich, nicht der Hund, bis zur Forderung, den Hund umgehend einzuschläfern.
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Schewe hatte sich die Örtlichkeit angesehen und einen Maulkorb- und Leinenzwang für den Hund verfügt, wenn er außerhalb des eigenen Grundstücks geführt wird. Ob der als gefährlich einzustufen ist, obliegt dem Landkreis Cloppenburg. Sollte das der Fall sein, ist eine Hundehaltungserlaubnis notwendig. Der Hund sei aber bisher nicht auffällig gewesen, hieß es aus dem Ordnungsamt weiter. Zudem habe der Hundehalter die Einzäunung erhöht.