Dr. Lars Ostwaldt ist passionierter Wanderer und meint aus diesem Grund, dass Oldenburg die ein oder andere Erhebung gut zu Gesicht stände. Seiner Leidenschaft darf der 50-Jährige in Zukunft aber in einer anderen Region nachgehen: Ostwaldt verlässt das Oberlandesgericht (OLG) und wechselt als Richter zum Bundesgerichtshof (BGH) nach Karlsruhe. Ein Gespräch über die Verantwortung der Justiz und einen neuen Erwartungsdruck.

Herr Dr. Ostwaldt, herzlichen Glückwunsch zur Wahl zum Richter am Bundesgerichtshof. Kann man als Richter überhaupt mehr erreichen?

Lars OstwaldtDas ist eine Frage des Blickwinkels. Steigerungen sind im Berufsleben immer möglich. Schließlich gibt es auch Vorsitzende Richter am BGH oder Richter an einem internationalen Gericht. Ich freue mich sehr über meine Wahl und bin mit dem Erreichten mehr als zufrieden. Für mich geht es jetzt erstmal darum, mich gut einzuarbeiten und auf die neue Herausforderung vorzubereiten.

Inwiefern erhöhen sich nun die Verantwortung und der Druck, perfekte Entscheidungen zu treffen?

OstwaldtAuf der einen Seite muss man sich schon klarmachen, dass die Entscheidungen des BGH für Deutschland richtungsweisend sind. Zudem schauen auf die Entscheidungen des BGH auch die Gerichte anderer Länder, etwa in Österreich und der Schweiz. Auf der anderen Seite arbeiten in der Justiz aber auch nur Menschen, und Menschen machen Fehler. Die sollten am BGH trotzdem möglichst nicht vorkommen.

Dr. Lars Ostwaldt. Bild: OLG Oldenburg

Dr. Lars Ostwaldt. Bild: OLG Oldenburg

Zur Person

Dr. Lars Ostwaldt begann seine Laufbahn in der niedersächsischen Justiz im Jahr 2007 bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück. Nach Stationen am Landgericht Oldenburg und an den Amtsgerichten Bersenbrück und Nordhorn war er ab Ende 2010 am Landgericht Osnabrück tätig, wo er im März 2011 zum Richter am Landgericht ernannt wurde

Von 2013 bis 2018 arbeitete Ostwaldt als Referent im niedersächsischen Justizministerium, bevor er 2018 zum Richter am Oberlandesgericht ernannt wurde. Von Anfang 2021 bis Ende 2023 war Ostwaldt bereits als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BGH abgeordnet.

Glücklicherweise müssen Sie die Fälle nicht alleine bearbeiten. Wie schaut die Arbeit am BGH konkret aus?

OstwaldtIch schätze es sehr, dass die Bundesrichter in Spruchkörpern, also den Senaten, arbeiten und miteinander beraten. Wenn mehrere Menschen auf die Fälle schauen, verbessert das sicherlich die Qualität der Entscheidungen. Auch am Oberlandesgericht in Oldenburg arbeiten wir in Senaten, die allerdings etwas kleiner sind. Der Unterschied: Der BGH ist eine reine Revisionsinstanz, in der keine Tatsachenfeststellungen in Form von beispielsweise Zeugenbefragungen mehr stattfinden. Dafür muss man in der obersten Instanz vertiefter in Rechtsfragen einsteigen.

Das kann viel Zeit in Anspruch nehmen.

OstwaldtFür besonders umfangreiche und komplexe Verfahren gibt es wissenschaftliche Mitarbeiter als Unterstützung. Sie bereiten die Angelegenheiten sehr gründlich vor und geben damit eine wissenschaftlich fundierte Vorlage, auf der sich aufbauen lässt. Zudem sind am BGH insgesamt weniger Verfahren anhängig als an den Amts- oder Landgerichten, auch wenn ich von der noch immer hohen Anzahl der BGH-Verfahren überrascht bin.

Ist die Menge der Verfahren an Amts- und Landgerichten ein Grund, weshalb höhere Instanzen überhaupt erst korrigierend eingreifen müssen?

OstwaldtAn den Amts- und Landgerichten herrscht hinsichtlich der Fallzahlen eine andere Aktenlast als am OLG oder dem BGH. Zudem arbeiten die Richter dort in Zivilsachen häufig als Einzelrichter. Dennoch ist die Qualität hoch. Im Einzelfall kann es trotzdem schon mal sein, dass ein Urteil abgeändert werden muss. Laien müssen aber auch wissen: Die Gerichte sind keine Automaten, bei denen auf der einen Seite die Fälle eingehen und auf der anderen Seite die eine richtige Lösung herauskommt. Es gibt häufig nicht nur eine richtige Lösung. Unsere Gesetze lassen oftmals Spielraum für mehrere vertretbare Entscheidungen.

Wurden Sie zum BGH-Richter gewählt, weil Ihre Urteile nie oder nur selten korrigiert wurden?

OstwaldtEs gibt kein formales Anforderungsprofil. Es läuft in der Regel so ab, dass das Land einen Richter vorschlägt und die entsprechende Personalakte an das Bundesjustizministerium schickt. Ich war zuletzt beispielsweise drei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BGH abgeordnet, aber auch das ist keine Voraussetzung. Am Ende entscheidet der Bundesrichterwahlausschuss in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen über die Vorschläge. Der Ausschuss setzt sich aus den 16 zuständigen Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen.

Und nun hat der Ausschuss entschieden: Tschüss Oldenburg, Grüß’ Gott Karlsruhe. Wann wird es für Sie losgehen?

OstwaldtDas hängt davon ab, welchem Senat ich zugeteilt werde und wann aus diesem Senat eine Person den BGH verlässt oder in den Ruhestand geht. Da die Wahlen jährlich stattfinden, dürfte es spätestens im Frühjahr 2025 soweit sein.

Nicolas Reimer
Nicolas Reimer Thementeam Polizei/Justiz