DELMENHORST/OLDENBURG - Weil er Leistungen vom Arbeitsamt bezogen hat, obwohl er selbstständig tätig war, muss ein 57 Jahre alter Unternehmer aus Delmenhorst nun für ein Jahr ins Gefängnis. Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichtes in Delmenhorst ist am Freitag vom Oldenburger Landgericht bestätigt worden.

Früher war der Angeklagte Angestellter in einer Baufirma gewesen. Als es diese so nicht mehr gab, hatte der 57-Jährige die Leistungen beim Arbeitsamt beantragt. Dass er zukünftig selbstständig sein wollte, hatte er aber nicht mitgeteilt. Rund 10 000 Euro „Stütze“ konnte er beziehen, bevor ihm das Zollamt auf die Schliche kam.

Zollamt kontrollierte

Bei einer Baustellenkontrolle war der Name des Angeklagten als Unternehmer genannt worden. Ein Abgleich mit den Daten ergab, dass er auch Leistungen vom Arbeitsamt bezog.

Der 57-Jährige verfügte über eine Wohnung und über ein Büro, wo er seine Geschäfte abwickelte. Bei der Verhandlung am Freitag erklärte er, nur ein bis zwei Stunden in der Woche gearbeitet zu haben. Die Richter glaubten ihm aber nicht.

Sie waren davon überzeugt, dass der Angeklagte mehr als 15 Stunden wöchentlich tätig gewesen sein müsse. Somit hätte er dem Arbeitsmarkt gar nicht mehr zur Verfügung gestanden, weswegen er auch keine Berechtigung gehabt hätte, Leistungen zu beziehen.

Gegen das Delmenhorster Urteil hatte der 57-Jährige Berufung eingelegt, was die Neuverhandlung des Falles vor dem Landgericht notwendig machte.

Revision möglich

In Oldenburg wollte der Angeklagte einen Freispruch erwirken. Doch das Landgericht verwarf seine Berufung und bestätigte damit den ersten Richterspruch. Ob der vorbestrafte 57-Jährige nun das Urteil akzeptiert oder noch in Revision geht, bleibt abzuwarten.