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Leben retten Bei Badeunfällen sofort den Notruf wählen

Wer Zeuge eines Badeunfalls wird, sollte sofort den Notruf wählen.

Wer Zeuge eines Badeunfalls wird, sollte sofort den Notruf wählen.

Hauke-Christian Dittrich/dpa/dpa-tmn

Nürnberg (dpa/tmn) - Wer im Wasser eine leblose Person sieht, sollte als Allererstes und sofort den Notruf wählen. Dazu rät die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI). Danach am besten Ausschau nach einem Rettungsschwimmer halten oder andere Badegäste ansprechen.

Der Grund: Nicht ausgebildete Retter bringen sich mitunter selbst in Gefahr, wenn sie einem Schwimmer in Not im Wasser helfen wollen. «Ich möchte voranstellen, dass man auch als Rettender zu allererst sich selbst schützen muss», so Notarzt und DGAI-Experte Jan Wnent.

Atmung checken: Tief oder flach?

Wurde ein Verunglückter aus dem Wasser geholt, muss man prüfen, ob und wie er atmet. Atmet der Betroffene normal - also regelmäßig und relativ tief - reicht es, ihn in die stabile Seitenlage zu bringen, so der DGAI.

Bei einer flachen, oberflächlichen und unregelmäßigen Schnapp-Atmung muss sofort wiederbelebt werden, denn sie ist laut dem Experten Jan Wnent wie ein Atemstillstand zu bewerten und im Zusammenhang mit Bewusstlosigkeit sogar ein Zeichen für einen Herz-Kreislauf-Stillstand.

Herzdruckmassage und Beatmen werden abwechselnd ausgeführt: 30 mal drücken, dann 2 mal beatmen. Bei Kindern ist das Verhältnis 15 zu 2.

Wie schütze ich mich vor einem Badeunfall?

Mit den grundlegenden Baderegeln. Dazu gehört zum Beispiel, nicht mit vollem Magen oder nach Alkoholgenuss ins Wasser zu gehen. Mit Blick auf Herz und Kreislauf ist außerdem der Sprung ins kalte Wasser an einem heißen Tag tabu. Gleiches gilt grundsätzlich für das Hechten in unbekannte Gewässer. In Fließgewässern sollten Strömungen nicht unterschätzt werden.

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