Zetel/Deutschland - „Alle reden immer von Apothekerpreisen, aber in einer Apotheke geht es nicht nur ums Geld“, sagt Dr. Rolf Bruns aus Zetel. Der promovierte Pharmazeut führt in der Wehdegemeinde die Apotheke am Rathaus. Er setzt sich für ein Rollenverständnis der Apotheken ein, das über die reine Medikamentenabgabe hinaus geht.
Apotheke als Berater
In die Kerbe schlagen auch die zusätzlichen pharmazeutischen Betreuungsangebote in den Apotheken, die bestimmte Patienten seit Juni dieses Jahres in Anspruch nehmen können. Bezahlt von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen – kostenlos für den Patienten.
Seit diesem Sommer haben Patientinnen und Patienten einen gesetzlichen Anspruch auf neue pharmazeutische Dienstleistungen in der Apotheke. Anspruch haben diejenigen, die
Fünf oder mehr Medikamente täglich einnehmen.
An Krebs erkrankt sind und dagegen neue Tabletten, Kapseln im Sinne einer oralen Antitumortherapie einnehmen.
Nach einer Organtransplantation Medikamente einnehmen, die die Abstoßreaktion hemmen (sogenannte Immunsuppressiva).
Bluthochdruck-Patienten, die Bluthochdrucksenker einnehmen.
Patienten mit Inhalationsgeräten können die Nutzung der Geräte schulen lassen.
Das Ziel: die individuelle Therapie mit Arzneimitteln sowie die Kompetenz der Patienten über ihre Medikation zu verbessern. Rechtliche Grundlage für das neue Angebot bietet das im Jahr 2020 in Kraft getretene Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG). Angeboten werden die neuen pharmazeutischen Angebote unter anderem in der Apotheke von Dr. Rolf Bruns.
Arznei richtig nutzen
Medikamente müssen richtig angewendet werden, damit sie ihre Wirkung zielgerichtet und effektiv entfalten können. „Selbst Inhalationsgeräte sind keineswegs selbsterklärend“, betont der Apotheker Dr. Rolf Bruns. „Manche Geräte sind nicht so anschaulich, da sie keine Dampfwolke oder ein Geräusch von sich geben, dann hat der Patient keine Erfolgskontrolle.“
Insbesondere wenn mehrere Medikamente gleichzeitig eingenommen werden, könne es schnell gefährlich werden, betont der Apotheker: „Noch immer gehen sechs bis zehn Prozent aller Patienteneinweisungen in Krankenhäusern auf Falschmedikationen der Ärzte zurück.“ Auch hinter vermeintlich harmlosen Kombinationen können sich Gefahren verbergen, so könne schon die Kombination von Antibiotika und Antidepressiva gefährliche Wechselwirkungen nach sich ziehen, so Bruns.
Wer hat Anspruch?
Die neuen Angebote in Anspruch nehmen können fünf verschiedene Patientengruppen: Wer nach einer Organtransplantation Immunsuppressiva verordnet bekommt, kann sich im ersten Halbjahr nach der Transplantation zu einer Beratung über die Medikation an die Apotheke wenden. Hier werden unter anderem die Medikamente sortiert und die Zusammenstellung auf mögliche Probleme, die durch falsche Dosierungen, Anwendungen oder Wechselwirkungen entstehen können, untersucht.Bluthochdruckpatienten können mit einer zusätzlichen Bluthochdruckmessung alle zwölf Monate überprüfen lassen, ob ihre Werte im grünen Bereich liegen. Bluthochdruck erhöht das Risiko für Schlaganfälle, Herzinfarkte oder Organschäden.Wer Medikamente zur Inhalation erhält und über sechs Jahre alt ist, kann jährlich eine Einweisung in die richtige Nutzung der Geräte in Anspruch nehmen.
Es gibt weiter zwei Leistungen, für die die Apotheker Fortbildungen nach Vorgaben der Bundesapothekenkammer absolvieren müssen:Wer dauerhaft mehr als fünf Medikamente täglich einnimmt, hat alle zwölf Monate Anspruch auf eine erweiterte Medikamentenberatung. So können Wechselwirkungen, Nebenwirkungen und eventuell gesundheitsgefährdende Probleme vermieden werden.Wer eine sogenannte orale Antitumortherapie durchführt, hat innerhalb der ersten sechs Monate Anspruch auf eine strukturierte Medikamentenberatung bei dem Apotheker.
Immer mehr Angebote
Die Angebote in den Apotheken sollen sich immer weiter ausbauen „Derzeit bieten erste Apotheken die Dienstleistungen an, viele weitere starten in den nächsten Monaten. Wir gehen davon aus, dass innerhalb eines Jahres rund drei Viertel aller Apotheken pharmazeutische Dienstleistungen anbieten“, zeigt sich die Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Gabriele Regina Overwiening, zuversichtlich. Klar sei allerdings, dass es sich bei der Neuerung um einen „Meilenstein für die Patientenversorgung“ handele, so Overwiening weiter.
Patientinnen und Patienten, die sich für eine Leistung interessieren, rät der ABDA, sich bei der Apotheke ihres Vertrauens zu erkundigen.
