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Aktuelle Informationen zu Covid 19 Corona in Niedersachsen – Alle Regeln, Lockerungen und Zahlen

Die Coronaimpfungen schreiten auch in Niedersachsen voran. Welche Regeln und Lockerungen dadurch aktuell greifen.

Die Coronaimpfungen schreiten auch in Niedersachsen voran. Welche Regeln und Lockerungen dadurch aktuell greifen.

Oldenburg - In Niedersachsen bewegen sich die Corona-Fälle auf niedrigem Niveau. Dadurch können immer neue Regeln und Lockerungen in Kraft treten. Bei den ganzen Informationen ist es gar nicht so leicht, den Überblick zu behalten.

Was aktuell erlaubt ist und wie die Zahlen gerade sind haben wir daher für Sie übersichtlich zusammengefasst.

Corona in Niedersachsen: Aktuelle Zahlen

Die Sieben-Tage-Inzidenz in Niedersachsen ist am Mittwoch weiter gesunken und liegt deutlich unter der Marke von 10. Nach Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) wurden 7,4 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche registriert. Am Dienstag hatte der landesweite Wert noch bei 8,5 gelegen. Außerdem meldete das RKI 112 Neuinfektionen, die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus stieg um 3 auf 5709.

In den fünf Landkreisen Helmstedt, Lüchow-Dannenberg, Ammerland, Friesland und Wesermarsch lag die Inzidenz den Angaben nach bei Null. Den höchsten Sieben-Tages-Wert wies weiterhin die Stadt Delmenhorst auf mit 33,5.

Im kleinsten Bundesland Bremen lag die Sieben-Tage-Inzidenz bei 11,2. Dort wurden neun Neuinfektionen und ein Todesfall verzeichnet.

Corona in Niedersachsen: Was ist erlaubt?

Am 31. Mai ist eine neue Corona-Verordnung in Niedersachsen in Kraft getreten. Da sich die Inzidenz auf niedrigem Niveau bewegt, sind weitere Freiheiten zurückgekommen. Teilweise wurde diese Verordnung auch schon wieder korrigiert.

Daher gelten in Niedersachsen folgende Corona-Regeln:

Ab einer Inzidenz unter 50 dürfen sich zehn Personen aus maximal drei Haushalten treffen – Kinder bis einschließlich 14 Jahren sowie komplett geimpfte oder genesene Personen zählen nicht dazu. Feiern im privaten Umfeld sind unter diesen Bedingungen erlaubt.

Eine Korrektur gibt es für private Feiern mit maximal 100 Personen in der Gastronomie unterhalb des Inzidenzwertes von 35, die ab Samstag gilt: Die Gäste an den Tischen müssen nicht mehr aus einem oder zwei Haushalten stammen. Das „Mischen“ ist erlaubt, wie Regierungssprecherin Anke Pörksen klarstellte. Der Hintergrund: Es gilt bei diesen Feiern ohnehin Testpflicht. Das Land plant, in Kürze die Kontaktbeschränkungen in Kommunen mit niedriger Inzidenz neu zu formulieren.

Eine weitere Korrektur: Eltern-Kind-Kurse, beispielsweise die Vorbereitung auf eine Geburt, gehören zu den privilegierten Veranstaltungen. Eine Testpflicht entfällt.

Im Einzelhandel sowie Bus und Bahn gilt weiter die Maskenpflicht – es gibt aber keine Testpflicht, solange die Inzidenz unter 50 liegt.

Eine Zugangsbeschränkung im Einzelhandel gibt es lediglich bei einer Inzidenz über 35.

Bei einer Inzidenz unter 50 kehren alle Schulen und Kitas in den Regelbetrieb zurück – bei einer Inzidenz über 50 gibt es wieder Wechselunterricht.

Die Gastronomie kann drinnen und draußen öffnen. Eine Testpflicht gibt es lediglich für den Innenbereich. Bei einer Inzidenz über 35 gibt es im Innenbereich eine Kapazitätsbeschränkung und eine Sperrstunde um 23 Uhr.

Bars, Diskotheken und Clubs können bei einer Inzidenz unter 35 mit einer 50-prozentigen Auslastung und ohne Testpflicht wieder öffnen. Maskenpflicht gilt beim Betreten und auf dem Weg zum Platz. Am Platz selbst gibt es keine Maskenpflicht. Snacks und Getränke dürfen verkauft werden.

Veranstaltungen sind drinnen und draußen möglich. Eine Testpflicht entfällt ab einer Inzidenz unter 35.

Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten sind ohne Testpflicht geöffnet. Bei einer Inzidenz über 35 ist nur noch eine 75-prozentige Auslastung zugelassen.

Outdoor- und Sportveranstaltungen dürfen bei einer Inzidenz unter 50 maximal 250 Personen mit Testpflicht und Sitzplatz besucht werden. Bei einer Inzidenz unter 35 sind bis zu 500 Zuschauer erlaubt – mit Genehmigung auch mehr.

Bei einer Inzidenz unter 35 sind auch Großveranstaltungen wie Konzerte wieder möglich, ab einer Kapazität von 1700 Plätzen mit einer Auslastung von 30 Prozent.

Freibäder dürfen unterhalb des Inzidenzwerts von 100 öffnen. Fitnessstudios dürfen bei einer Inzidenz unter 50 mit negativen Testergebnis öffnen. Bei einer Inzidenz unter 35 reicht ein Hygienekonzept. Kontaktsportarten müssen Teilnehmer auf 30 Personen begrenzen. Sport draußen, auch Kontaktsport, ist auch für Erwachsene problemlos möglich

Corona-Lockerungen: Der Stufenplan in Niedersachsen

In Niedersachsen gibt es vorsichtige Schritte der Corona-Lockerungen. Dafür hat das Land einen Stufenplan erarbeitet, der abhängig von den Inzidenzen greift.

Da die Inzidenz in Niedersachsen aktuell niedrig ist, greift die Stufe 1 mit den lockersten Rahmenbedingungen. Ab einer Inzidenz unter 35 greift die zweite Stufe, die dritte Stufe tritt ab einer Inzidenz von 50 ein.

Hier gibt es die entsprechenden Maßnahmen des Stufenplans zum Nachlesen.

Inzwischen hat die niedersächsische Landesregierung eine Lockerung der Kontaktbeschränkungen in Arbeit, die mit der kommenden Corona-Verordnung ab dem 25. Juni greifen soll. Voraussetzung sei, dass der Rückgang der Neuinfektionen mit dem Coronavirus weiter anhält, sagte Regierungssprecherin Anke Pörksen. Die Details werden demnach gerade zwischen den Ministerien abgestimmt. Insbesondere gehe es um die Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich. Unwahrscheinlich sei, dass die Lockerungen noch vor dem Auslaufen der aktuellen Corona-Verordnung in Kraft treten. Die Auswirkungen der jüngsten Lockerungen auf die Infektionslage müsse abgewartet werden.

Corona-Impfungen in Niedersachsen

Die Corona-Impfungen schreiten auch in Niedersachsen voran. Inzwischen ist die Prioritätengruppe 3 impfberechtigt. Diese umfasst über 60-Jährige, Menschen mit weiteren Krankheiten wie Asthma oder Autoimmunerkrankungen, Lehrerinnen und Lehrer an weiterführenden Schulen, Erzieherinnen und Erzieher, Beschäftigte in Supermärkten, Apotheken oder bei Wasser- und Energieversorger.

Die Bundesregierung will bis Ende des Sommers jedem ein Impfangebot machen. Um einen Termin in einen Impfcenter zu vereinbaren, gibt es ein offizielles Impfportal des Landes Niedersachsen.

Der Biontech-Impfstoff für Kinder ab 12 Jahren: Auch die STIKO scheint keine allgemeine Empfehlung für die Impfung aussprechen zu wollen.

NACH DER EMPFEHLUNG DURCH DIE STIKO Was Sie jetzt zu Corona-Impfungen von Kindern wissen müssen

Christian Schwarz Unseren Agenturen
Oldenburg

Inzwischen impfen aber auch Haus-, Betriebs- und Fachärzte. Da die Nachfrage noch das Angebot an Impfstoff übersteigt, gibt es nahezu überall Wartelisten.

Wer beim Impfstoff nicht wählerisch ist, hat momentan wohl die besten Karten für eine zeitnahe Impfung mit dem Vakzin von Astrazeneca oder Johnson&Johnson. Denn für diese Hersteller gilt die Priorisierung nicht mehr. Bedeutet: Jeder kann sich aktuell damit impfen lassen.

Neben dem offiziellen Impfportal und den Ärzten wollen Internetseiten wie sofort-impfen.de Impftermine vermitteln.

Corona in Niedersachsen: Die Inzidenz in den Landkreisen

In unserer interaktiven Karte gibt es alle Inzidenzwerte, Statistiken und Zahlen zu der Coronasituation in Niedersachsen. Der jeweilige Inzidenzwert ist ein wesentlicher Faktor, welche Öffnungsschritte unternommen werden und was in der jeweiligen Region erlaubt ist.

Corona-Ticker: Aktuelle Informationen

In unserem Corona-Liveticker gibt es alle Informationen rund um das Coronavirus. Was von der Bundes- oder Landesregierung beschlossen wird, welche Covid-19-Auswirkungen es in den jeweiligen Landkreisen und Städten gibt und wie die Situation mit dem Virus in der Welt ist.

Julian Reusch
Julian Reusch Online-Redaktion
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