Oldenburg - Falls eine Erkrankung oder Verletzung einen operativen Eingriff nach dem Eintreten der Schwangerschaft erforderlich macht, sollte dieser wenn möglich in das zweite Schwangerschaftsdrittel verschoben werden. Der Grund ist, dass „die ersten drei Monate der Schwangerschaft eine besonders verletzliche Phase darstellen“, erklärt Prof. Dr. Andreas Weyland. Für Ersthelfer gelten bei der Versorgung einer Schwangeren im Prinzip zunächst die gleichen Grundsätze wie bei anderen Notfallpatienten. In der zweiten Hälfte der Schwangerschaft sollte die Frau allerdings in Linksseitenlage gelagert werden, da in Rückenlage der Rückstrom des Blutes in die Gebärmutter beeinträchtigt werden kann.