KASSEL - „Ein Schütteltrauma entsteht nicht infolge einer ungeschickten Bewegung wie Hochwerfen oder einem Sturz vom Sofa, sondern wird durch massive körperliche Einwirkung auf das Kleinkind ausgelöst.“ Für Dr. Bernd Herrmann ist klar, dass man als Kinderarzt auch nach einer erfolgreichen Behandlung nicht zur Tagesordnung übergehen kann. In der Regel handelt es sich um ein schweres Fehlverhalten der Eltern oder naher Bezugspersonen, das strafrechtlich relevant ist. Ob der Vorfall zur Anzeige gebracht wird, hänge immer vom Einzellfall ab, so Dr. Herrmann: „Wenn die Eltern uneinsichtig sind, kann es zum Schutz des Kindes nötig sein, die Polizei einzuschalten.“