Oldenburg - Am wirtschaftlichsten lässt es sich im Krankenhaus arbeiten, wenn eine Klinik ausschließlich gut planbare Operationen, zum Beispiel im Bereich der Orthopädie oder Augenheilkunde, anbietet. Ganz anders geht es Kliniken, die 24 Stunden am Tag an sieben Tagen in der Woche eine Notfallversorgung vorhalten. Gerade Geburts- und Kinderkliniken haben vergleichsweise hohe Vorhaltekosten, um jederzeit eine exzellente Geburtsbegleitung beziehungsweise eine hochqualifizierte Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit ihren sehr unterschiedlichen Erkrankungsbildern durchführen zu können – vom kleinsten unreifen Frühgeborenen, über lebensbedrohliche angeborene Fehlbildungen eines Neugeborenen, die sich akut manifestierende Leukämie eines Kleinkindes, bis hin zum therapierefraktären epileptischen Anfallsstatus eines Schulkindes. Durch die entstehenden Vorhaltekosten ist die Zukunft von Kinder- und Jugendkliniken beziehungsweise von kinder- und jugendmedizinischen Abteilungen in Deutschland akut gefährdet.
Inzwischen hat auch die Politik realisiert, dass Kinderkliniken kaum kostendeckend arbeiten können. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat erkannt, wie dringend es ist, der Pädiatrie, Kinderchirurgie und Geburtshilfe schnellstmöglich unter die Arme zu greifen. Ab kommendem Jahr sollen zunächst für zwei Jahre zusätzlich jährlich 270 Millionen Euro in Kinderkliniken und 120 Millionen Euro in die Geburtshilfe im ländlichen Raum fließen. Ein Eckpunktpapier des BMG mit Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen liegt vor. Die aktuelle Planung der Verteilung des Geldes in der Pädiatrie orientiert sich ausschließlich an Patientenfällen (Alter 28 Tage bis 16 Jahre), unabhängig davon, wo sie versorgt werden.
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) fordert jedoch, dass die zur Verfügung gestellten Mittel den kinder- und jugendmedizinischen Abteilungen direkt zugutekommen und dass durch dieses Geld qualitätsorientierte Strukturen in Kinderkliniken erhalten und gefördert werden. Es macht einen großen Unterschied, ob 270 Millionen an 334 Kinderkliniken verteilt werden, in denen eine spezialisierte und bisweilen hochspezialisierte Kinderheilkunde geleistet wird und entsprechende Kenntnisse und Vorhalteleistungen zu finanzieren sind, oder an alle rund 1800 Krankenhäuser in Deutschland, in denen Kinder größtenteils von Medizinern behandelt werden, die üblicherweise Erwachsene behandeln. Allgemeinchirurgen, Orthopäden, Hals-Nasen-Ohrenärzte oder Augenärzte zum Beispiel kümmern sich in Krankenhäusern ohne pädiatrische Fachabteilung auch um Kinder, ohne dass dort die für eine spezialisierte Kindermedizin notwendigen Vorhaltekosten anfallen. Die DGKJ fordert die zusätzlichen Finanzmittel an die Versorgung in kinder- und jugendmedizinischen Abteilungen auf Basis der vorgehaltenen betreibbaren Betten zu binden – mit Auszahlung außerhalb der regulären Betriebskostenfinanzierung. Die Mittel müssen zeitnah, ohne Verzögerung in der Umsetzung, in die kinder- und jugend-medizinischen Abteilungen fließen.
