Prof. Dr. Andreas Weyland (Bild) ist Direktor der Universitätsklinik für Anästhesiologie/Intensiv-/Notfallmedizin/Schmerztherapie im Klinikum Oldenburg.

Was ist bei Schwangeren zu beachten, wenn etwa wegen einer schweren Verletzung eine OP nötig ist?

WeylandIn einem solchen Fall gilt für den betreuenden Anästhesisten und auch für den Operateur, dass er es mit zwei Patienten zu tun hat, da sowohl die Mutter als auch das ungeborene Kind direkt oder indirekt betroffen sein können. Wenn möglich, ist eine Regionalanästhesie zu bevorzugen, um den Einfluss von Medikamenten so gering wie möglich zu halten. Wenn eine Vollnarkose nötig ist, stehen jedoch sichere und erprobte Anästhetika zur Verfügung, mit denen jahrzehntelange Erfahrungen bei Schwangeren bestehen.

Kann ein Notfall-OP auch für das ungeborene Kind gefährlich werden?

WeylandDies variiert je nach Schwangerschaftsphase. Zum Beispiel steigt im letzten Drittel die Gefahr einer vorzeitigen Wehentätigkeit an. Auch Blutverluste können gefährlich sein, da eine Beeinträchtigung der Plazentadurchblutung bereits auftreten kann, bevor dies an einem Blutdruckabfall der Mutter erkennbar ist. In bedrohlichen Notfallsituationen steht das Leben der Mutter an erster Stelle.

Kann eine Not-OP die Einleitung einer frühzeitigen Geburt erfordern?

WeylandAuch hier ist zwischen direkten und indirekten Bedrohungen zu unterscheiden. Eine stumpfe Verletzung des Bauchraums kann beispielsweise eine vorzeitige Plazentalösung verursachen, die eine eilige Beendigung der Schwangerschaft durch einen Kaiserschnitt erforderlich macht.