Oldenburg - Eine 112-Alarmierung ist nach Angaben von Fachgesellschaften erforderlich, wenn alles darauf hindeutet, dass der Patient schon während des Transports in die Notaufnahme durch medizinisches Fachpersonal versorgt werden muss. Wenn der Gesundheitszustand des Betroffenen so stabil erscheint, das keine lebensbedrohliche Situation zu erwarten ist, kann der Patient auch durch Angehörige oder andere Bezugspersonen in die Notfallaufnahme gebracht werden. Dort angekommen, erfolgt in der Regel binnen kurzer Zeit eine erste ärztliche Versorgung und Untersuchung, bei der auch die Dringlichkeit der weiteren Behandlung festgestellt wird.

Dem 112-Anrufer werden abgesehen vom Ort des Geschehens vor allem Fragen zum Zustand des Patienten gestellt. Der Rettungsdienst arbeitet dabei eine zum Verdachtsfall passende Checkliste ab, um das gesundheitliche Problem möglichst frühzeitig erkennen zu können. Zudem kann bereits anwesende Personen wenn nötig eine Hilfestellung für Erste-Hilfe-Maßnahmen gegeben werden.

Bei einem Schlaganfall-Verdacht wird zum Beispiel danach gefragt, ob der Betroffene bei Bewusstsein ist sowie seine Arme und Beine selbstständig bewegen kann. Auf dieser Grundlage kann frühzeitig entschieden werden, ob sich neben dem Rettungswagen auch ein Notarzt auf den Weg machen muss.