Oldenburg - Eine im Bedarfsfall erbrachte Erste-Hilfe-Leistung ist nicht nur eine Frage der Menschlichkeit und Solidarität. Laut Gesetzgeber ist dazu jeder verpflichtet. Das gilt auch dann, wenn man sich die Erste Hilfe mangels ausreichender Kenntnisse nicht zutraut. Wer als erster und/oder einziger Helfer vor Ort ist, kann nach Angaben von Rettungsorganisationen zumindest eines tun: Man sollte umgehend per Telefon die 112 verständigen und bis zum Eintreffen der professionellen Helfer bei dem Betroffenen bleiben. In dieser Zeit erforderliche Maßnahmen können dem Ersthelfer, wenn nötig, telefonisch erklärt und vorgegeben werden.
Schadensstelle sichern
Mit der kostenlosen Notfall-Nummer 112 können in allen europäischen Ländern die Rettungsdienste und Feuerwehren verständigt werden. Der Notruf kann über Telefon, Funk und Notrufsäulen sowie auf dem Wasser als Seenotsignal abgesetzt werden.
Bei einem Verkehrsunfall ist wichtig, dass die nachfolgenden Fahrzeuge eine Rettungsgasse bilden, damit die Rettungsfahrzeuge ohne Zeitverlust zum Unglücksort gelangen können, erklärt Thomas Rempe aus dem Lehrbeauftragten-Team für Ersthelfer im DRK-Landesverband Oldenburg: „Oft kommt es auf jede Minute an. Autofahrer können dazu beitragen, dass die Rettungs-Profis früh genug für lebensrettende Maßnahmen eintreffen.“
Wer sich kurz nach einem Verkehrsunfall in unmittelbarer Nähe befindet, sollte die Schadensstelle unter Wahrung der eigenen Sicherheit möglichst gut erkennbar absichern. Auch deshalb sollten die in Leuchtfarben gehaltenen Warnschutzwesten in jedem Auto griffbereit sein. Das Gleiche gilt für den Verbandkasten im Auto, der mit allen für den Erste-Hilfe-Einsatz benötigten Materialien gefüllt sein sollte. Dabei sollte man darauf achten, dass die Materialien vor dem Ablaufdatum ausgetauscht werden.
Für Unfallopfer und Betroffene eines akuten Herzinfarkts oder Schlaganfalls kann es (über)lebenswichtig sein, dass die per Notruf 112 alarmierten professionellen Helfer bereits vor dem Eintreffen einschätzen können, was sie am Einsatzort erwartet. Bei der 112-Meldung sollte man vor allem die Ruhe bewahren und sich dem Profi aus der Rettungsleitstelle am Telefon anvertrauen. „Der weiß genau, auf welche Informationen es ankommt“, erklärt Thomas Rempe. Beim Absetzen eines Notrufs muss man sich vorab keine Gedanken machen, ob die Meldung komplett ist. Wichtig ist nur, dass man für Rückfragen am Telefon bleibt.
Aktiv Hilfe leisten
Von Fachgesellschaften zusammengestellte Beispiele machen klar, dass neben der Meldung des Unglücksfalls vor allem die aktive Erste Hilfe vor Ort entscheidend ist. So verringert sich die Überlebenschance etwa bei einem Herzstillstand mit jeder Minute ohne geeignete Wiederbelebungsmaßnahmen um zehn Prozent. Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin ist es dann schon nach fünf Minuten unwahrscheinlich, dass der Betroffene überlebt. Dagegen kann rund die Hälfte der Notfall-Opfer wiederbelebt werden, wenn sofort eine Herzdruckmassage durchgeführt wird.
Im Erste-Hilfe-Kurs kann man diese und andere Maßnahmen unter professioneller Anleitung lernen. Eine Auffrischung der Kenntnisse ist von Zeit zu Zeit sinnvoll. Denn oft ist der Kurs schon lange her, und die Erinnerungen sind verblasst.
