OLDENBURG - „Das körpereigene Abwehrsystem ist in den ersten Lebensmonaten- und Jahren noch nicht ausreichend ausgebildet“, erklärt Christoph Höltge, Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin in Oldenburg. Das Immunsystem müsse erst lernen, gut mit der Umwelt und mit Krankheitserregern zurecht zu kommen. Aus diesem Grund seien Babys und Kleinkinder deutlich gefährdeter, an einer Infektion zu erkranken. Auch sind sie häufiger erkältet oder grippekrank als ältere Kinder, so Höltge: „Im Kindergartenalter sind acht bis zwölf Infekte pro Jahr normal. Im Grundschulalter erkranken die Kinder in dem gleichen Zeitraum im Schnitt nur noch zwei bis drei Mal an einem vergleichbaren Infekt.“
Ab drittem Lebensmonat
Um die Kinder frühzeitig vor potenziell lebensbedrohlichen Erkrankungen zu schützen, wird von der Ständigen Impfkommision empfohlen, bereits ab dem dritten Lebensmonat mit der sogenannten Sechsfachimpfung (Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Hepatitis B, Kinderlähmung und Haemophilus influenzae Typ b) sowie mit der Pneumokokkenimpfung zu beginnen. Beide Impfungen werden insgesamt viermal in festgelegten Mindestabständen durchgeführt, so dass die Grundimmunisierung meist bis zum 15. Lebensmonat abgeschlossen ist. Erst danach ist ein ausreichender Schutz vor den allesamt lebensbedrohenden Erkrankungen sichergestellt.
Ab dem zwölften Lebensmonat wird die erste Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken empfohlen, die nach etwa zwei Monaten wiederholt werden muss. Danach seien die Kinder mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit geschützt gegen diese Erkrankungen. „Diese sogenannten Kinderkrankheiten sind keineswegs harmlos und können schwere Krankheitsverläufe und dauerhafte Schäden verursachen“, betont Christoph Höltge. Nicht zuletzt schreibt der Impfkalender der Ständigen Impfkommision ab dem vollendeten zwölften Lebensmonat eine Impfung gegen Meningokokken vor, die – wie auch der Haemophilus influenzae Typ b und Pneumokokken – u. a. eine eitrige Hirnhautentzündungen verursachen können.
Mit Hausarzt besprechen
Welche Impfung jeweils notwendig ist, kann mit dem Kinder- oder Hausarzt an den Impfterminen oder bei den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen besprochen werden. Eine erforderliche Impfung sollte nur bei akuten Erkrankungen wie etwa einem fieberhaften Virusinfekt, einer akuten Mittelohr- oder einer eitrigen Mandelentzündung aufgeschoben werden. „Jede verschobene Impfung verzögere den gewünschten Impfschutz“, so der Kinderarzt.
Da der Impfstoff mit einer Spritze verabreicht wird, müssen die kleinen Patienten einen kleinen „Piks“ aushalten. Weil sich anschließend mitunter leichte Krankheitssymptome wie Mattigkeit, Fieber oder Unzufriedenheit einstellen könnten, würden die kleinen Patienten nach einer Impfung den Zuspruch ihrer Eltern benötigen.
ist eine Auffrischungsimpfung gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten erforderlich. Diese Impfung sollte erneut nach fünf bis zehn weiteren Jahren erfolgen. Eine Auffrischimpfung gegen Kinderlähmung wird im zehnten Lebensjahr empfohlen. Mädchen sollten sich ab etwa dem 13. Lebensjahr beziehungsweise vor dem ersten Geschlechtsverkehr zudem gegen Gebärmutterkrebs impfen lassen.
Auch Erwachsene sollten regelmäßig auf ihren Impfschutz achten. So sollten die Impfungen gegen Tetanus und Diphtherie alle zehn Jahre aufgefrischt werden. Auch der Impfschutz gegen Keuchhusten müsse regelmäßig überprüft werden. Gerade Eltern und Großeltern sollten gegen Keuchhusten geimpft sein – nicht nur für den eigenen Schutz, sondern auch zum Schutz ihrer Kinder, betont der Oldenburger Kinderarzt Christoph Höltge: „Vor allem Säuglinge erkranken häufig an Keuchhusten, weil sie von Erwachsenen angesteckt worden sind.“
