Oldenburg - Auch wenn man sich als Ersthelfer unsicher fühlt, sollte man im Ernstfall handeln, betont Sonja Stolle: „Das Mindeste ist, dass man einen Notruf absetzt und sich so gut wie möglich um den Verletzten vor Ort kümmert.“ Man sollte dabei keine Angst haben, etwas falsch zu machen. Der Johanniter-Expertin ist kein einziger Fall bekannt, dass ein Ersthelfer wegen eines vermeintlichen Fehlers bestraft worden ist. Auch wer sich als wenig kompetent einschätzt, könne in einem Notfall nach bestem Wissen und Gewissen helfen. „Am schlimmsten ist es, nichts zu tun“. Dies sei unterlassene Hilfeleistung und könne somit vor allem in eklatanten Fällen strafrechtlich relevant sein.
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