Oldenburg - Menschen mit einem Verdacht oder einer bestätigten Corona-Infektion müssen bei einem akuten zahnmedizinischen Problem in einem spezialisierten Krankenhaus behandelt werden, das über die erforderlichen Schutzmöglichkeiten verfügt. „In unserer Region werden derzeit unter Federführung der KZV zudem spezialisierte Schwerpunktpraxen eingerichtet, die Corona-Patienten mit einem milden Krankheitsverlauf offen stehen“, erklärt der Zahnarzt Axel Zahn. Bei einem Corona-Verdacht gilt gleichwohl, dass man bis zu einem gesicherten Ende der Übertragungsgefahr auf einen Besuch der vertrauten Zahnarztpraxis verzichten muss.
Axel Zahn kann derzeit keine zahnmedizinischen Behandlungen im Alten- und Pflegeheim durchführen, weil die Einrichtungen und auch er selbst nicht über die notwendige Schutzkleidung verfügen. „Es fehlt insbesondere an den für eine sichere Behandlung erforderlichen Atemmasken und Overalls.“ Zum eigenen Schutz und zur Sicherheit der Heimbewohner- und Mitarbeiter vor einer Einschleppung des Virus beschränkt sich die Behandlung auf eine telefonische Beratung. Mitarbeiter und Angehörige können dabei etwa Tipps für die Zahnpflege oder den Einsatz und die Säuberung von Zahnprothesen bekommen. Bei einem akuten Problem muss die Überweisung in ein geeignetes Krankenhaus erfolgen.
