Oldenburg - Für viele Patienten steht auf ihrer letzten Lebensetappe im Vordergrund, dass sie ihre persönlichen Dinge zufriedenstellend geregelt haben. Dazu zählen neben einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollacht auch ein Testament.
Bei einer Patientenverfügung kann man festlegen, ob und inwieweit lebensverlängernde Maßnahmen wie etwa eine künstliche Beatmung erfolgen sollen und wer für den Patienten Entscheidungen treffen darf, wenn er selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Dr. Norbert Kaiser empfiehlt, entsprechende Vorkehrungen in jüngeren Jahren zu treffen, da eine schwere Erkrankung oder ein Unfall auch überraschend eintreten können. Beim Aufsetzen einer Patientenverfügung ist entscheidend, dass von einem unabhängigen Zeugen – einem Arzt, Rechtsanwalt oder Notar – bestätigt wird, dass der Unterzeichnende zum Zeitpunkt der Erklärung im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war. Der formulierte Wille des Betroffenen ist dann bindend.
Damit die Patientenverfügung auch dann berücksichtigt werden kann, wenn der Betroffene etwa wegen eines schweren Unfalls nicht bei Bewusstsein ist, sollte ein Vertrauter von dem Schreiben in Kenntnis gesetzt sein und wissen, wo es deponiert wurde.
