Berlin - Seit dem 1. April gelten bundesweit Neuregelungen, die eine Verbesserung der zahnärztlichen Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen ermöglichen. Die Aufnahme einer zusätzlichen Position in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen kommt vor allem immobilen Patienten zu Gute, die ohne fremde Hilfe keine Zahnarztpraxis mehr aufsuchen können, betont die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) mit Sitz in Berlin.
BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich begrüßt die Neuregelung als richtige Reaktion auf den in Folge der Alterung der Gesellschaft steigenden Bedarf. Er sieht aber auch noch Defizite bei den vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmenbedingungen für die Optimierung der Zahnpflege im Alter: „Es besteht weiterhin Handlungsbedarf bei der Verbesserung der Prävention und der Betreuung von Menschen mit Behinderungen.“
Tipps für die Zahnpflege im Alter hat die Bundeszahnärztekammer in einem Leitfaden für Zahnärzte sowie einem Kalender für das Pflegepersonal in Altenheimen zusammengestellt. Das Konzept „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“ bietet alltagstaugliche Lösungen für die zahnmedizinische Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Handicap. Zudem gibt es einen kostenlosen Online-Ratgeber.
