Westoverledingen - Im Idealfall findet während der Schwangerschaft eine enge und vertrauensvolle Abstimmung zwischen der Frauenärztin und der Hebamme statt, von denen die Frau betreut wird, betont Veronika Bujny. Für die Zukunft sei es wünschenswert, dass dabei die Wünsche der schwangeren Frau maßgeblich sind. An manchen Orten sei dies leider noch nicht durchgehend der Fall. Sicher ist, dass die Leistungen der Hebamme grundsätzlich durch die gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Dessen ungeachtet können allerdings auch Rufbereitschaftspauschalen anfallen, wenn Geburtshilfe geleistet wird.