STEINLOGE - Die jetzige Beschilderung ist für viele nicht nachvollziehbar. Die CDU-Fraktion bringt Antrag auf den Weg.

Von Klaus Derke

STEINLOGE - „Für mich ist die bisherige Beschilderung absolut nicht nachvollziehbar“, meint CDU-Ratsherr Carsten Grallert. In der Tat ist nur schwer zu verstehen, warum das Überholverbot auf der ehemaligen B 213 in Steinloge aus Richtung Wildeshausen gerade vor der Einmündung der Buchenallee aufgehoben wird und den Kreuzungsbereich nicht mehr einschließt. Die 70 km/h-Begrenzung wird sogar noch früher aufgehoben.

Dabei herrscht an der Einmündung der Buchenallee reger Betrieb. Viele Pendler nutzen die Strecke um über Großenkneten und die Buchenallee zur Autobahn zu fahren und umgekehrt. Schulkinder und Anlieger müssen die viel befahrene ehemalige Bundesstraße überqueren, berichtet der Steinloger Ralf Martens: „70 km/h sind hier absolut das Richtige.“

Schon vor etwa zehn Jahren habe die CDU einen Vorstoß unternommen, um die gefährliche Situation zu verbessern, weiß Ratsherr Kurt Martens aus Steinloge zu berichten. Damals war es noch eine Bundessstraße. Der Landkreis als zuständige Verkehrsbehörde ließ sich aber nicht überzeugen, die 70 km/h-Beschränkung und den Überholverbotsbereich über die Kreuzung hinaus auszuweiten. Mittlerweile ist aus der Bundesstraße eine Gemeindestraße (G 213) geworden. Jetzt kann der Bürgermeister entscheiden. Die CDU-Fraktion hat nach den Worten ihrer Chefin Astrid Grotelüschen einen entsprechenden Antrag auf den Weg gebracht. 70 km/h-Beschränkung und Überholverbot sollen die Kreuzung und die in unmittelbarer Nähe liegenden Bushaltestellen mit einschließen.