HATTEN - HATTEN/SO - Viele Hatter Bürger sind in diesem Winter ihrer Schneeräumpflicht nur ungenügend nachgekommen. Das hindert die Gemeinde indes nicht daran, die Vorschriften noch einmal zu verschärfen. So sieht die Straßenreinigungsverordnung bislang vor, dass Anlieger Schnee und Glatteis auf Geh- und Radwegen bis spätestens um 8 Uhr beseitigen müssen. In der neuen Fassung, die für mehr Klarheit sorgen soll, wird diese Zeit auf 7 Uhr vorverlegt – aus „Rücksicht auf den Schulbeginn“. Dieser Änderung gab der Sozial-, Ordnungs- und Jugendausschuss jetzt grünes Licht, nur die FDP stimmte nicht zu: Ratsherr Norbert Stickens störte sich an der Formulierung „In der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen.“ Das ergebe keinen Sinn.
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