KIRCHHATTEN - Ältere Menschen pochen eher auf ihr (tatsächliches oder vermeintliches) Recht als junge, weiß Anke Reil aus Munderloh. Die 51-jährige selbstständige Versicherungsfachfrau ist nämlich seit nahezu fünf Jahren ehrenamtlich als eine von zwei Schiedspersonen der Gemeinde Hatten tätig. Auch bestimmte Berufsgruppen (welche behielt sie für sich) neigten eher dazu, einen Streit, zum Beispiel unter Nachbarn, juristisch klären zu lassen. Daneben gebe es auch „Stammkunden“, die immer wieder bei ihr oder ihrer Kollegin Ulrike Schünemann-Pieper aus Sandhatten vorstellig würden oder landeten.

Damit nicht alle Streitigkeiten gleich vor Gericht ausgetragen werden müssen, dort Arbeitszeit und Geld kosten, gibt es auch in Niedersachsen das Schiedsamt. Die Schiedsleute sollen nicht nur zivilrechtliche Fälle (Nachbarschaftsstreit, Differenzen zwischen Mietern und Vermietern, vermögensrechtliche Forderungen, Haftungsansprüche aus Verträgen) klären, sondern auch bei leichteren Strafsachen wie Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch oder leichte Körperverletzung. Erst wenn der Sühneversuch vor der Schiedsperson scheitert, kann der Betroffene eine Privatklage vor dem Strafgericht erheben. Die Anrufung der Schiedsperson bei zivilrechtlichen Differenzen ist freiwillig, bei bestimmten strafrechtlichen vorgeschrieben. Wer einen Antrag stellt, zahlt dafür 40 Euro, die im Falle einer Einigung je zur Hälfte von den beiden Parteien getragen werden. Die mündliche Schlichtungsverhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Kommt es zu einem Vergleich, wird

dieser in einem Protokoll festgehalten.

Manches erledige sich zwischen Tür und Angel, berichtet Reil, die am 26. September dieses Jahres vom Gemeinderat für weitere fünf Jahre in ihr Ehrenamt gewählt und durch ein Schreiben des Amtsgerichtes vom 24. Oktober bestätigt wurde. Bürgermeisterin Elke Szepanski zeigte sich erfreut, dass sich die Munderloherin für eine weitere Amtszeit zur Verfügung gestellt hat.

Schließlich kostet diese nicht bezahlte Aufgabe, die neben gesundem Menschenverstand auch juristisches Grundwissen erfordert, auch Zeit. Sich ehrenamtlich für die Allgemeinheit einzusetzen, habe in ihrer Familie Tradition, berichtet die Mutter zweier Kinder im Alter von 21 und 17 Jahren. Ihr Vater war Bezirksvorsteher, sie selbst lange in der Jugendarbeit aktiv.